Quelle: Johannes Killer

Feuerwerkskörper

Gefährlicher Abfall

Sind funktionsfähige Feuerwerkskörper zu entsorgen, sind sie nicht wegen der Konzentrationen an chemischen Inhaltsstoffen, sondern wegen der möglichen Explosionsgefahr als gefährlicher Abfall eingestuft.
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen: Die Feuerwerkskörper sind in einer der stabileren Plastiktaschen zu wässern, mit einem Überschuss Wasser (Volumen der Feuerwerkskörper : Wasservolumen). Führungsstangen an Feuerwerkskörpern sind vorher zu entfernen. Nach einigen Stunden Wässerung kann der Plastiksack verknotet (Wasser nicht abgießen, Luft rausdrücken), den Sack nochmals in einen Plastiksack gefüllt, verknotet und zum Restabfall gegeben werden. Dadurch ist gesichert, dass die Feuerwerkskörper feucht und fest verpackt ihre Funktionsfähigkeit nicht wieder erlangen.

Reste nach Abbrand - nach der Abfeuerung

Die nach Abbrennen von Feuerwerksartikeln verbliebenen Reste dürfen in die Restabfalltonne gegeben.
Bitte auf keinen Fall in den Wiesen usw. herumliegen lassen!

Sprengstoffe gesichtet? Wählen Sie 133

Abstand halten - nicht berühren!

Finden Privatpersonen Sprengstoffe zu Hause oder im Freien auf, ist es wichtig, dass sie diese als Sprengstoff erkannten Gegenstände an Ort und Stelle belassen - nicht anrühren und nicht mitnehmen. 
Sofort die Nummer 133 wählen oder die nächste Polizeiinspektion verständigen!
Beim Recyclinghof werden keine Sprengstoffe angenommen!

Bestandteile für Feuerwerkskörper

Papier, Karton, Holz, Kunststoff oder auch Metall. Sie enthalten neben inerten Materialien wie Ton und Tonerde je nach Artikel Treibladungen, Verzögerungs- und Ausstoßladungen, Effektfüllungen für Knall-, Pfeif- und Leuchteffekte sowie Bindemittel und Zusatzstoffe.