MA 7/03 Abfallservice - Recyclinghof - Wirtschaftshof
Tel: +43 662 8072 4561
Fax: +43 662 8072 4545
E-Mail: abfallservice@stadt-salzburg.at
Die Aufgaben des Abfallservice sind die Besorgung der privatwirtschaftlichen Aufgaben nach den gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft und die Abfuhrordnung der Gemeinde.
Der Recyclinghof ist das Sammelzentrum für sämtliche Abfälle aus Haushalten und von Gewerbetrieben in der Stadt Salzburg. Im Recyclinghof werden Sie vorsortierte Abfälle einfach und sicher los. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantiert das Abfall Service das fachgerechte und umweltschonende Verwerten der Abfälle.
Die Organisation der Abfallwirtschaft
Das Abfallservice ist eine wirtschaftliche Einrichtung der Stadt (Betrieb) iS des § 64 Salzburger Stadtrecht, die als Hoheitsbetrieb und in privatwirtschaftlicher Verwaltung nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird. Rechtsträger des Abfallservice ist die Stadt Salzburg, die hoheitsbetrieblichen Tätigkeiten im Abfallservice überwiegen die privatwirtschaftlichen.
Bitte beim Anliefern von sortierten Abfällen beachten!
Gartenabfall (Baum- und Strauchschnitt)
Anliefermenge max. 1 m3 pro Anlieferung und Tag. Übermenge wird nach aktueller Preisliste verrechnet
Keine kostenlose Übernahme von Rasenschnitt und Laub (Nutzen Sie dafür Biotonne, Saisonbiotonne, Laubtonne oder Gartenabfallsack)
Künstliche Mineralfasern
Die Mineralwolle wird nur in luftdichten, verschlossenen Säcken übernommen. Übernahmepreis nach aktueller Preisliste.
Gefährliche Abfälle (über Haushaltsmenge)
Problemstoffe (= gefährliche Abfälle in Haushaltsmenge) werden von Kund:innen aus der Stadt Salzburg gratis übernommen.
Als Haushaltsmenge gelten gefährliche Abfälle bis 5 Liter.
Darüber hinaus gehende Abgabemengen oder Anlieferungen von Liegenschaften außerhalb der Stadt Salzburg werden zur Gänze nach aktueller Preisliste verrechnet.
Leicht- und Metallverpackungen (Gelber Sack)
Leicht- und Metallverpackungen werden in Gelben Säcken übernommen.
Bei Anlieferung in anderen, undurchsichtigen Säcken wird der Inhalt als Restabfall verrechnet.