Schülereinschreibung
Schülereinschreibung für das Schuljahr 2026/2027
Die Schülereinschreibung an den städtischen Pflichtschulen findet von
Montag, 1. Dezember 2025 bis Freitag 5. Dezember 2025 statt.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2026 / 2027 werden Kinder, die im Zeitraum von 2. September 2019 bis einschließlich 1. September 2020 geboren sind.
Wenn Ihr Kind in o.a. Zeitraum geboren, in der Stadt Salzburg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und noch nicht eingeschrieben bzw. ein Termin zur Einschreibung vereinbart wurde, melden Sie sich bitte umgehend an einer Volksschule.
- Vollständig ausgefüllter Aufnahmebogen
- Foto des Kindes
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten
- Nachweis des religiösen Bekenntnisses z.B.: durch den Taufschein, Bestätigung der anerkannten Kirche bzw. Religionsgesellschaft über die Religionszugehörigkeit
- Sozialversicherungsnummer/ E-Card des Kindes
- Bei unverheirateten Eltern gegebenenfalls den Nachweis des Standesamtes oder Gerichtes über die Obsorge beider Eltern
- Mutter-Kind-Pass, sofern die Geburt des Kindes vor dem gemäß dem Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt festgestellten Tag erfolgte, und auf Wunsch der Erziehungsberechtigten für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht dieser Tag an die Stelle des Tages der Geburt treten soll
- Allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuchs zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes, erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden – genauere Informationen erhalten Sie von der Schulleitung
Die endgültige Festlegung der Volksschule erfolgt nach folgenden Kriterien der Volksschul-Aufnahmeverordnung 2019, der Bildungsdirektion Salzburg in der jeweils aktuellen Fassung:
- Raumkapazität an der Schule
- Eignung (Schulreife, vorzeitige Aufnahme, sonderpädagogischer Förderbedarf)
- Wohnortnähe und Erreichbarkeit
- Geschwisterkinder
- Nähe der Schule zum Arbeitsplatz der Erziehungsberechtigten
(gemäß der Verordnung der Bildungsdirektion für Salzburg vom 2.Septemeber 2025, VOBl. Nr. 28/2025, mit der die Fristen für die Schülereinschreibung festgesetzt werden)
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Die Bildungdirektion
Eine Antragstellung für Schulwechsel / Sprengelwechsel erfolgt über die Bildungsdirektion Salzburg Bildungsregion Nord.
Die Bildungdirektion ist ebenfalls Ansprechpartner für die Beratung der ausländischen Eltern und deren Kinder bei Einschulung, Schullaufbahn und Schulproblemen.
Sie ist auch direkte Kontaktstelle für Eltern und Schüler:innen dieser Gruppe zur besseren Akzeptanz der erforderlichen Ein- und Umschulungen und bietet Beratung und Information für die österreichischen Lehrer:innen und Schulleiter:innen bei Problemen mit fremdsprachigen Kindern und Eltern.
Dazu gehört auch die Erhebung, Planung und Vorbereitung der Stundenkontingente "Besonderer Förderunterricht Deutsch" und "Muttersprachlicher Unterricht" für den Bezirk Salzburg-Stadt.
Schulpflichtgesetz
Schulpflicht beginnt am 1. September nach dem sechsten Geburtstag und dauert dann neun Schuljahre.
Sie gilt für alle Kinder- und Jugendlichen, die sich dauernd in Österreich aufhalten.
Daneben besteht auch für Lehrlinge für die Dauer des Lehrverhältnisses die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.
Zweck des Schulplfichtgesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine Bildung angedeihen zu lassen, die ihnen alle positiven Möglichkeiten für den weiteren Lebensweg öffnet.
Bestraft werden:
Eltern von Schüler:innen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn diese nicht die nötige Sorge getragen haben, dass der/die Schüler:in unentschuldigt vom Unterricht ferngeblieben ist.
Schüler:innen ab dem vollenden 14. Lebensjahr, wenn diese unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben sind.
Tel: +43 662 8072 3167
Fax: +43 662 8072 2093
E-Mail: strafamt@stadt-salzburg.at
