Wohnformen über das Wohnservice

  • Startwohnungen
    Eine Startwohnung ist eine Mietwohnung mit maximal 45 Quadratmeter Wohnnutzfläche, die auf drei Jahre befristet wird. Die Mieterin oder der Mieter dürfen zum Zeitpunkt der Mietvertragserstellung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Einkommen muss um mindestens 40 Prozent unter der Einkommensgrenze der „begünstigten Person“ (siehe Salzburger Wohnbauförderungsgesetz) liegen.
    Der Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Die Errichtung von Startwohnungen wird höher gefördert, deshalb ist die Miete niedriger.
  • Barrierefreies Wohnen
    Wenn von einer barrierefreien Wohnanlage gesprochen wird, bedeutet das, dass der Zugang zu den einzelnen Wohnungen auch für Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe möglich ist. Darüber hinaus sind auch sämtliche Verbindungswege zu den Parklätzen, dem Hauseingang oder sonstigen baulichen Nebenanlagen ohne Hürden. Ein Lift ist immer vorhanden.
  • Seniorenwohnung
    Seniorenwohnungen mieten dürfen ausschließlich ältere Menschen (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr). Die Wohnanlagen, in denen sich diese Wohnungen befinden, sind in der Regel mit barrierefreien Zugängen, besonderen sanitären Einrichtungen oder besonderen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet. Eine Seniorenwohnung verfügt jedoch nicht immer über ein behindertengerechtes Badezimmer (z.B.: einer bodengleichen Dusche). Mobile Sozial- und Gesundheitsdienste können – je nach Bedarf – zugekauft werden.
  • Betreutes Wohnen
    Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für ältere Menschen (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) oder Menschen mit Behinderung. Dabei werden eine entsprechende Wohnsituation (z.B. barrierefrei zugängliche Wohnungen in behindertengerechter Bauweise) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten. In der Regel ist zusätzlich zur monatlichen Miete eine Betreuungspauschale zu bezahlen.
    In einigen Wohnanlagen werden bestimmte Dienstleistungen als "Grundservice" angeboten, die – je nach Bedarf – von mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten ergänzt werden können.
    Es bestehen jedoch große Unterschiede in der Organisationsform und in Art und Umfang der Hilfestellungen.
  • Geförderte Miet-Kauf Wohnungen
    Bei Miete mit Kaufoption (Miet-Kauf) erwirbt die Mieterin oder der Mieter das Recht, eine Wohnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu kaufen. Zu Beginn des Mietverhältnisses ist ein Finanzierungsbeitrag zu bezahlen. Was ist ein Finanzierungsbeitrag? Mit dem Finanzierungsbeitrag beteiligen sich die Mieterinnen oder Mieter an den anteiligen Grund- und Aufschließungskosten. Wird das Mietverhältnis beendet, ohne dass die Wohnung von den Mieterinnen oder Mietern gekauft wird, wird der Finanzierungsbetrag, vermindert um eine jährliche Abschreibung von 1 %, zurückbezahlt. Wenn die Wohnung gekauft wird, werden die bisher bezahlten Mieten nicht angerechnet.