Quelle: Susi Berger / Camera Suspicta

Wohnungsvergabe

Wohnservice & telefonische Kontaktzeiten
Das Wohnservice ist Montag bis Freitag von 7:30 - 12:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

Seit 5.11.2025 gelten neue Regeln für die Wohnunsgvergabe - die Wohnungsvergaberichtlinien.
Diese Regeln gelten für alle Mietwohnungen, die der Stadt Salzburg gehören und für alle Miet- und Mietkaufwohnungen, bei denen die Stadt Salzburg über die Vergabe entscheidet.

Wie bekommt man eine Wohnung von der Stadt Salzburg?

  1. Das schriftliche Ansuchen für eine Mietwohnung
    Für die Wohnungsvergabe ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular notwendig. Zusätzlich müssen alle notwendigen Nachweise in Kopie abgegeben und die Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
    Fehlen Unterlagen, informiert das Wohnservice schriftlich über die fehlenden Dokumente und gibt eine Frist von acht Wochen zur Nachreichung. Werden die Unterlagen innerhalb dieser Zeit nicht ergänzt, wird der Antrag geschlossen. Der Datenschutz ist einzuhalten, und die Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe der Daten muss unterschrieben werden. Nach einer Wartezeit von drei Monaten wird der Antrag aktiv und in die Wohnungsvergabe aufgenommen. Ein Vorsorgeantrag ist nicht möglich.
    Nach der Aktivierung kann jederzeit eine Wohnungszuteilung erfolgen, abhängig von der Verfügbarkeit passender Wohnungen. Wartezeiten sind möglich.
  2. Das Erhebungsverfahren - Daten und Informationen werden gesammelt und überprüft
    Im Erhebungsverfahren werden alle wichtigen Informationen über die wohnungssuchende Person und mögliche mitziehende Personen und ihre aktuelle Wohnsituation gesammelt. Dabei wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Wohnung erfüllt sind. Die Datenschutzerklärung muss unterschrieben werden, damit die Angaben verwendet werden dürfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnservice erfassen und überprüfen alle Daten.
  3. Die Wohnungsvergabe
    Jede wohnungssuchende Person erhält drei Wohnungsangebote, wobei eine Wohnung im gewünschten Stadtteil liegen soll. Die Angebote erfolgen je nach Verfügbarkeit und können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Geht innerhalb von drei Tagen nach dem Angebot keine Rückmeldung beim Wohnservice ein – also weder Zusage noch Absage oder andere Information –, gilt das Angebot als abgelehnt.
    Um Leerstandszeiten zu vermeiden, können verfügbare Wohnungen gleichzeitig mehreren wohnungssuchenden Personen angeboten werden. Entscheiden sich mehrere Interessierte für dieselbe Wohnung, zählt der Zeitpunkt der Zusage.
  4. Die Verlängerung des Antrages
    Der Antrag für eine Wohnung muss, bevor er endet, verlängert werden. Die Verlängerung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich im Wohnservice erfolgen. Dabei sind die Einkommensnachweise des letzten Jahres und die aktuellen Versicherungsdatenauszüge vorzulegen. Im Zuge der Verlängerung werden die Grundvoraussetzungen erneut überprüft und müssen weiterhin erfüllt sein. Erfolgt keine Verlängerung, wird der Antrag ungültig und geschlossen.
  5. Änderungen der Wohnsituation, wie ein Umzug, eine Änderung der im Haushalt lebenden Personen oder eine Schwangerschaft, sind sofort dem Wohnservice zu melden.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsvergabe