Wohnungsvergabe
Seit 5.11.2025 gelten neue Regeln für die Wohnunsgvergabe - die Wohnungsvergaberichtlinien.
Diese Regeln gelten für alle Mietwohnungen, die der Stadt Salzburg gehören und für alle Miet- und Mietkaufwohnungen, bei denen die Stadt Salzburg über die Vergabe entscheidet.
Wie bekommt man eine Wohnung von der Stadt Salzburg?
- Das schriftliche Ansuchen für eine Mietwohnung
Für die Wohnungsvergabe ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular notwendig. Zusätzlich müssen alle notwendigen Nachweise in Kopie abgegeben und die Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
Fehlen Unterlagen, informiert das Wohnservice schriftlich über die fehlenden Dokumente und gibt eine Frist von acht Wochen zur Nachreichung. Werden die Unterlagen innerhalb dieser Zeit nicht ergänzt, wird der Antrag geschlossen. Der Datenschutz ist einzuhalten, und die Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe der Daten muss unterschrieben werden. Nach einer Wartezeit von drei Monaten wird der Antrag aktiv und in die Wohnungsvergabe aufgenommen. Ein Vorsorgeantrag ist nicht möglich.
Nach der Aktivierung kann jederzeit eine Wohnungszuteilung erfolgen, abhängig von der Verfügbarkeit passender Wohnungen. Wartezeiten sind möglich. - Das Erhebungsverfahren - Daten und Informationen werden gesammelt und überprüft
Im Erhebungsverfahren werden alle wichtigen Informationen über die wohnungssuchende Person und mögliche mitziehende Personen und ihre aktuelle Wohnsituation gesammelt. Dabei wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Wohnung erfüllt sind. Die Datenschutzerklärung muss unterschrieben werden, damit die Angaben verwendet werden dürfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnservice erfassen und überprüfen alle Daten. - Die Wohnungsvergabe
Jede wohnungssuchende Person erhält drei Wohnungsangebote, wobei eine Wohnung im gewünschten Stadtteil liegen soll. Die Angebote erfolgen je nach Verfügbarkeit und können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Geht innerhalb von drei Tagen nach dem Angebot keine Rückmeldung beim Wohnservice ein – also weder Zusage noch Absage oder andere Information –, gilt das Angebot als abgelehnt.
Um Leerstandszeiten zu vermeiden, können verfügbare Wohnungen gleichzeitig mehreren wohnungssuchenden Personen angeboten werden. Entscheiden sich mehrere Interessierte für dieselbe Wohnung, zählt der Zeitpunkt der Zusage. - Die Verlängerung des Antrages
Der Antrag für eine Wohnung muss, bevor er endet, verlängert werden. Die Verlängerung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich im Wohnservice erfolgen. Dabei sind die Einkommensnachweise des letzten Jahres und die aktuellen Versicherungsdatenauszüge vorzulegen. Im Zuge der Verlängerung werden die Grundvoraussetzungen erneut überprüft und müssen weiterhin erfüllt sein. Erfolgt keine Verlängerung, wird der Antrag ungültig und geschlossen. - Änderungen der Wohnsituation, wie ein Umzug, eine Änderung der im Haushalt lebenden Personen oder eine Schwangerschaft, sind sofort dem Wohnservice zu melden.
Behördengänge
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsvergabe
- Was passiert, wenn ich den Antrag und die Unterlagen online übermittelt oder persönlich abgegeben habe?
Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten anschließend einen Brief.
Darin steht- ob noch Unterlagen fehlen
- ein persönlicher Termin notwendig ist
- Ihr Antrag in Ordnung und vollständig ist
- oder Ihr Antrag abgelehnt wird.
Wichtig!
In jedem Brief ist Ihre persönliche Aktenzahl angeführt. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Wenn Sie uns anrufen, uns über das Online-Formular "Unterlagenübermittlung an das Wohnservice" Unterlagen nachreichen oder ein E-Mail schreiben, geben Sie diese Aktenzahl immer an. Nur dann bekommen Sie Auskunft über Ihren Antrag. - Wenn mein Antrag in Ordnung ist, ab wann ist er gültig und wie lange?
Wenn Ihr Antrag in Ordnung ist und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, werden Sie nach einer Wartefrist von drei Monaten in die Wohnungsvergabe aufgenommen. Nach dieser Wartefrist ist Ihr Antrag für zwölf Monate gültig.
Beispiel:
Sie stellen einen vollständigen, richtigen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen am 13.10.2025.
Das bedeutet, dass Ihr Ansuchen ab 13.1.2026 gültig ist und am 13.1.2027 endet.
Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ein Wohnungsangebot erhalten. Es kann aber auch passieren, dass Sie in diesem Zeitraum kein Angebot bekommen, wenn zu wenige Wohnungen frei werden. - Ist mein Antrag tatsächlich nur zwölf Monate gültig?
Ja. Bei Bedarf kann der Antrag einen Monat vor Ablauf verlängert werden.
- Wie verlängere ich meinen Antrag um in der Wohnungsvergabe zu bleiben?
Ein Monat bevor Ihr Antrag endet rufen Sie das Wohnservice an, schreiben ein E-Mail oder informieren das Wohnungsservice mit dem Online-Formular "Unterlagenübermittlung an das Wohnservice" und übermitteln dabei gleichzeitig die notwendigen Unterlagen.
Damit Ihr Antrag aktiv bleibt, werden diese Unterlagen benötigt:
- Versicherungsdatenauszug vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA von Ihnen
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr und sonstige Nachweise über einkommensrelevante Leistungen von Ihnen (z.B.: Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kindesunterhalt, Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld, Schüler- oder Studienbeihilfe, Kostenblatt der Sozialunterstützung)
Wenn es weitere erwachsene Personen im Antrag gibt, benötigt das Wohnservice von diesen:
- Versicherungsdatenauszug vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr und sonstige Nachweise über einkommensrelevante Leistungen (z.B.: Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kindesunterhalt, Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld, Schüler- oder Studienbeihilfe, Kostenblatt der Sozialunterstützung)
Von Jugendlichen ab 15 Jahren im Antrag
- die eine Schule besuchen: Schulbesuchsbestätigung
- die arbeiten: Versicherungsdatenauszug und Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr
Wichtig!
Den Antrag für die Einkommenssteuererklärung oder die Arbeitnehmerveranlagung stellen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. - Wenn mein Antrag in Ordnung ist bekomme ich dann sofort eine Wohnung?
Nein. Es muss immer mit Wartezeiten gerechnet werden, da es weniger Wohnungen als antragstellende Haushalte gibt.
- Kann ich mir die Lage im Stadtgebiet aussuchen?
Grundsätzlich ja. Wenn Sie einen bestimmten Stadtteil angegeben haben, kann dieser nur bei einem von den drei Wohnungsangeboten berücksichtigt werden.
Bitte denken Sie daran: Wünsche zum Standort können die Wartezeit verlängern. - Wie lange wird es dauern bis ich ein Wohnungsangebot erhalte?
Zeitliche Angaben oder Einschätzungen können nicht gemacht werden. Wenn das Wohnservice ein Wohnungsangebot für Sie hat, erhalten Sie einen Anruf, ein E-Mail oder einen Brief.
- Sind die angebotenen Wohnungen möbliert oder mit Einbauküche ausgestattet?
Nein. Die angebotenen Wohnungen sind immer leer. Es gibt keine Möbel und keine Küche.
- Was muss ich tun, wenn ich ein Wohnungsangebot erhalte?
Sie unterschreiben die Bestätigung, dass Sie das Angebot erhalten haben und senden dieses Dokument an das Wohnservice zurück. Das ist noch keine Zu- oder Absage sondern nur ein Nachweis, dass Sie die Informationen zu dem Wohnungsangebot erhalten haben.
Dann vereinbaren Sie mit der zuständigen Genossenschaft einen Besichtigungstermin und geben uns eine Rückmeldung.Wichtig!
Wenn Sie ein Wohnungsangebot erhalten, haben Sie 3 Tage Zeit dem Wohnservice zu melden, ob Sie die Wohnung annehmen oder nicht. Wenn keine Zu- oder Absage oder sonstige Information im Wohnservice einlangt, wird das als Ablehnung gewertet. - Bekomme ich nach einer Ablehnung noch ein Wohnungsangebot?
Wenn Sie die erste Wohnung ablehnen, können Sie noch maximal 2 weitere Wohnungsangebote erhalten.
Wichtig!
Die Wohnungsangebote können je nach Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum erfolgen. Wenn Sie alle 3 Wohnungen ablehnen, erhalten Sie eine Sonderwartezeit von 3 Jahren. Das heißt, sie können erst nach 3 Jahren wieder einen Antrag im Wohnservice stellen.