Mietwohnung beantragen
Ein gültiger und vollständiger Antrag ist die Voraussetzung, um eine Wohnung zu bekommen.
- Ein Antrag ist gültig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ein Antrag ist vollständig, wenn alle Nachweise und Unterlagen abgegeben wurden und die Datenschutzrechtliche Einwilligung unterschrieben ist.
Die Punkte setzen sich aus folgenden Bereichen zusammen:
- Punkte für die aktuelle Wohnsituation, persönliche Voraussetzungen, Notlagen und Zusatzpunkte
- Punkte für das Einkommen
Wichtig!
Ohne Nachweise gibt es keine Punkte: Für die Vergabe von Punkten müssen die erforderlichen Nachweise abgegeben werden.
Was muss ich beachten?
- Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer kann eine Wohnung in der Stadt Salzburg beantragen
- Österreichische Staatsbürger:innen
- EWR- und Schweizer Bürger:innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger:innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
- Deutsche Staatsbürger:innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
- Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
- Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid
Weitere Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre alt oder
- Mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
- Mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg:
Bei Antragstellung bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Hauptwohnsitz gemeldet oder - Berufstätig in der Stadt Salzburg:
Bei Antragstellung bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig - Der Wohnbedarf kann nicht durch Eigentum (Wohnung, Haus) in der Stadt Salzburg oder in zumutbarer Entfernung zur Stadt Salzburg abgedeckt werden
- Ihr monatliches Netto-Haushaltseinkommen muss unter folgenden Einkommensobergrenzen bleiben.
Höchstzulässiges Einkommen nach Haushaltsgröße:
3.333 Euro bei 1 Person
5.000 Euro bei 2 Personen
6.000 Euro bei 3 Personen
7.000 Euro bei 4 Personen
8.000 Euro bei 5 Personen
9.000 Euro bei 6 Personen
10.000 Euro bei mehr als 6 Personen
- Was wird alles zum Einkommen gerechnet und wie werden damit die Einkommenspunkte berechnet?
Für die Berechnung des Einkommens werden die vollständigen Einkommensunterlagen der antragstellenden und aller mitziehenden Personen des vergangenen Jahres herangezogen.
- Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kranken- oder Rehageld, Pensionsleistungen, öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe, Stipendien, Studienbeihilfen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und sonstige Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben. - Dabei werden einkommensmindernd berücksichtigt: Unterhaltszahlungen, Gehaltspfändungen, Unterhaltspfändungen sowie Abschöpfungsverfahren und Zahlungspläne.
- Pflegegeld und Familienbeihilfe werden bei der Einkommensberechnung ausgeschlossen.
- Für die Berechnung der Einkommenspunkte wird das Jahreszwölftel des gesamten Haushaltseinkommens durch folgende Faktoren dividiert:
Faktor 1,4 Alleinerziehende Person
Faktor 1,2 Erwachsene Person
Faktor 0,7 weitere erwachsene Person im gemeinsamen Haushalt
Faktor 0,3 für das erste Kind
Faktor 0,2 für jedes weitere Kind
Faktor 0,2 bei Schwangeren ab Vorlage des Eltern-Kind-Passes - Für die Einkommenspunktezuteilung gilt die Einkommenstafel, welche jährlich zum 1. Februar an die Höhe der Ausgleichszulage angepasst wird
- Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
- Mit welchem Mietzins muss ich rechnen?
Ein Drittel des gesamten Haushaltseinkommens ist für die Mietzinszahlung zumutbar.
Was muss ich tun?
- Welche Nachweise werden von der antragstellenden Person benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
- Aktueller Versicherungsdatenauszug mit allen Versicherungszeiten (ohne zeitliche Begrenzung) vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
- Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionist:innen)
Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
- Für Selbständige: Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld
- Die Bestätigung über den Bezug von Kindesunterhalt
- Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
- Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
- Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
- Bestätigungen über den Bezug sonstiger Leistungen (z.B. AUVA Rente, Krankengeld, Ehegattenunterhalt, ausländische Pension)
- Wird Sozialunterstützung bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung
- Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen: Mitteilung über die Gewährung der Wohnbeihilfe - Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
- Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
- Falls Sie sich scheiden lassen: Scheidungsurteil oder zumindest den Nachweis über die Einreichung der Scheidung
- Wenn Sie verheiratet sind, aber getrennt leben: Gerichtliche Genehmigung oder Vergleich der gesonderten Wohnungsnahme
- Wenn Sie ein Kind erwarten: Schwangerschaftsbestätigung ab dem 4. Monat (Eltern-Kind-Pass, Seite 9 - Name der Mutter und Seite 13 – errechneter Geburtstermin)
- Wenn Sie alleinerziehend sind, oder Kinder haben, die bei dem anderen Elternteil leben: Nachweis der Obsorge und Nachweis der Betreuungszeiten (z.B. Scheidungsurteil)
- Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Positiver Asylbescheid, Nachweis des unbefristeten Aufenthaltes, „Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen“
- Wenn Sie Drittstaatsangehörige/r oder Asylberechtigte/r sind: Bestätigter Nachweis für Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (laut § 5 S.WFV 2025)
Das kann sein:
- Erfolgreiche Integrationsprüfung
- Positiver Pflichtschulabschluss in Deutsch (9. Schulstufe)
- Nachweis über 5 Jahre Besuch einer Pflichtschule in Österreich mit positivem Abschluss in Deutsch
- Positiver Abschluss im Fach Deutsch nach 4 Jahren an einer ausländischen Sekundarstufe
- Positiv abgeschlossene Lehrabschlussprüfung
- Schulabschluss mit Berechtigung für ein Studium in Deutsch
- Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule
- Nachweis von 2 Jahren Studium an einer Universität oder Fachhochschule mit Studiensprache Deutsch und mindestens 32 ECTS oder Studienabschluss
- Nachweis über Ihre aktuelle Wohnsituation:
- Mietvertrag der Wohnung, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder bei Anmietung eines Pensionszimmers die Bestätigung Ihres Vermieters und einen Wohnungsplan (Größe und Einteilung)
- Wenn Sie in einer Eigentums- oder Dienstwohnung leben, dann benötigen wir den Kauf-bzw. Dienstvertrag, - Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten mit Zahlungsbeleg: z.B. Kontoauszug
- Wenn Sie Ihre Wohnung verlieren: Nachweis über Wohnungsverlust z.B. Bestätigung Vermieter:in, gerichtliches Räumungsurteil
- Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen: Mitteilung über die Gewährung der Wohnbeihilfe
- Wenn Sie ein Kind erwarten: Schwangerschaftsbestätigung ab dem 4. Monat (Eltern-Kind-Pass, Seite 9 - Name der Mutter und Seite 13 – errechneter Geburtstermin)
- Welche Nachweise werden von allen weiteren Erwachsene, die im neuen Haushalt wohnen werden, benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
- Aktueller Versicherungsdatenauszug mit allen Versicherungszeiten (ohne zeitliche Begrenzung) vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
- Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionist:innen)
Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
- Für Selbständige: Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld
- Die Bestätigung über den Bezug von Kindesunterhalt
- Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
- Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
- Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
- Bestätigungen über den Bezug sonstiger Leistungen (z.B. AUVA Rente, Krankengeld, Ehegattenunterhalt, ausländische Pension)
- Wird Sozialunterstützung bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung
- Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen: Mitteilung über die Gewährung der Wohnbeihilfe - Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
- Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
- Wenn die Erwachsenen keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
- Welche Nachweise werden von Kindern und Jugendlichen, die im neuen Haushalt wohnen werden, benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
- Wenn Sie für Kinder oder Jugendliche Unterhalt bekommen: Nachweis über Anspruch auf Unterhalt
- Für Jugendliche ab 15 Jahren: Versicherungsdatenauszug vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
- Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr: z.B. Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Waisenpensionsbescheid, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Stipendien oder Studienbeihilfe, Sozialunterstützung, Nachweis von sonstigen einkommensrelevanten Leistungen
- Wenn Kinder oder Jugendliche keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
- Für Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen: Schulbesuchsbestätigung
- Welche Nachweise werden bei einer Schwangerschaft benötigt?
Eine Schwangerschaftsbestätigung ab dem 4. Monat z.B. Eltern-Kind-Pass, Seite 9 - Name der Mutter und Seite 13 - errechneter Geburtstermin
- Wie bekomme ich noch mehr Punkte?
Zusätzliche Punkte können Sie bekommen für:
1. Deutschkenntnisse - 11 Punkte
Für Personen ab 18 Jahren im Antrag, ohne deutsche Muttersprache. Wenn Sie einen dieser Nachweis vorlegen, z.B.- Ein Pflichtschulabschluss an einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache
- Ein höherer Bildungsabschluss (Lehre, Matura, Studium)
- Ein Abschlusszeugnis einer deutschen Schule im Ausland (z.B. Goethe-Institut)
- Eine Bestätigung über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau durch ein zertifiziertes Institut (Sprachstandserhebung)
- Eine Integrationsvereinbarung oder ein positives Zeugnis über B1-Niveau
- Ein Nachweis über die Beherrschung der österreichischen Gebärdensprache
- Eine behördliche Bestätigung, dass ein Deutschkurs oder eine Prüfung unmöglich ist
- Eine Nostrifizierung mit Deutsch als Unterrichtssprache
2. Freiwilligenarbeit - 11 Punkte
Wenn Sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen Freiwilligenarbeit geleistet haben.
Nachweis: Bestätigung des Vereins mit Art der Tätigkeit und jährlicher Stundenzahl (mindestens 90 Stunden)3. Nachtschichtarbeit - 10 Punkte
Wenn Sie im Nachtschichtbetrieb arbeiten und die aktuelle Wohnung zu klein ist
Nachweis: Bestätigung des Arbeitgebers4. Hohe Wohnkosten - 5 -15 Punkte
Nachweis der aktuellen Wohnkosten, z. B. Kontoauszug der letzten Mietzahlungen5. Lehrausbildung - 6 Punkte
Für Personen im Antrag, die eine Lehrausbildung machen
Nachweis: Lehrvertrag6. Behinderung - 4-12 Punkte
Für Personen im Antrag mit Behinderung
Nachweis: Behindertenausweis7. Pflegegeld - 3-7 Punkte
Für Personen im Antrag, die Pflegegeld bekommen.
Nachweis: Pflegegeldbescheid8. Gesundheitliche Gründe - 15-50 Punkte
Wenn ein Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen nötig ist
Nachweis: Fachärztliches Attest oder Entlassungsbericht eines Krankenhauses9. Notlagen - 30-50 Punkte
Wenn Sie z.B. ohne eigenes Verschulden Ihre Wohnung verlieren
Nachweis notwendig - Was muss ich nachweisen, wenn ich eine barrierefreie Wohnung benötige?
Ein aktuelles Schreiben vom Facharzt oder ein Entlassungsbericht von einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung oder ein Gutachten z.B. Bescheid zum Behindertenpass, Pflegegeld.
Wichtig!
Eine Bestätigung vom Facharzt muss beinhalten: welche Krankheit oder Krankheiten hat die Person, welche Schwierigkeiten hat sie dadurch in der aktuellen Wohnung, und was braucht sie deshalb– z.B. einen Lift, eine rollstuhlgerechte Dusche.
Es gibt wenige barrierefreie Wohnungen, weshalb eine genaue Prüfung notwendig ist.
Formulare
- Mietwohnung online beantragenMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie eine Mietwohnung beantragen.
- Mietwohnung beantragen (PDF)Mit diesem pdf-Formular können Sie eine Mietwohnung beantragen. Formular bitte online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Oder Sie drucken es aus, befüllen und unterschreiben es händisch.
- Einwilligungserklärung DatenschutzBeilage zum Antragsformular für eine Mietwohnung. pdf-Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Mietwohnung beantragen – VollmachtBeilage zum Antragsformular für eine Mietwohnung. Das pdf-Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Mietwohnung beantragen – Vollmacht für Organisationen und VereineBeilage zum Antragsformular für eine Mietwohnung. Das pdf-Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
- Unterlagenübermittlung an das WohnserviceMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie Dokumente hochladen und Nachrichten an das Wohnservice übermitteln.
Fragen zu den Formularen
- Wie komme ich zu einem Antrag?
Das Antragsformular finden Sie
- hier auf dieser Website als Online-Formular oder als pdf-Formular
- im Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Kieselgebäude 6. Stock während der Öffnungszeiten
- Was mache ich mit dem Online-Formular?
- Alle notwendigen Felder ausfüllen.
- Besorgen Sie alle notwendigen Nachweise und laden jedes Dokument als eigene, eindeutig beschriftete, PDF-Datei, hoch.
Vermeiden Sie andere Dateiformate. Aus Sicherheitsgründen werden keine Zip-Dateien übernommen.
Tipp! Wir empfehlen auf Ihrem Smartphone eine kostenlose PDF-Scanner-App zu verwenden. Damit lassen sich Unterlagen einfach fotografieren, automatisch zuschneiden und als gut lesbare PDF-Dateien abspeichern und versenden. - Stimmen Sie der Einwilligungserklärung zu, indem Sie das Kontrollkästchen anklicken.
- Das Formular wird dann online an das Wohnservice der Stadt Salzburg geschickt.
Hinweis:
Sie können am Ende jeder Formularseite Ihre bisher eingegebenen Daten mit dem Button "Zwischenspeichern" auf Ihrer Festplatte zur späteren Verwendung speichern. Die Daten werden standardmäßig als fsxml-Datei gespeichert und können nur vom Formular importiert und lesbar dargestellt werden.
Möchten Sie Ihre gespeicherten Formulardaten (fsxml-Datei) zu einem späteren Zeitpunkt in ein neues Formular übertragen, öffnen Sie erneut ein leeres Online-Formular und verwenden Sie den Button "Formulardaten laden", ebenfalls am Ende jeder Formularseite.
- Was mache ich mit dem pdf-Antragsformular?
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig, leserlich und richtig aus.
- Unterschreiben Sie das Antragsformular.
- Besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen in Kopie.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Nachweisen an das Wohnservice. Sie haben verschiedene Möglichkeiten den Antrag abzugeben:
- persönlich im Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Kieselgebäude 6. Stock
- per Post an Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Postfach 63, 5024 Salzburg
- eingescannt per E-Mail an wohnservice@stadt-salzburg.at
- per Fax an 0662/8072-2078
- Was passiert, wenn ich den Antrag und die Unterlagen abgeschickt / abgegeben habe?
Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten anschließend einen Brief. Darin steht, ob noch Unterlagen fehlen, ein persönlicher Termin notwendig oder Ihr Antrag in Ordnung ist oder Ihr Antrag abgelehnt wird.
Wichtig!
Außerdem ist in jedem Brief Ihre persönliche Aktenzahl angeführt. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Wenn Sie uns anrufen oder ein E-Mail schreiben, geben Sie diese Aktenzahl immer an. Nur dann bekommen Sie Auskunft über Ihren Antrag. - Ist es möglich, dass ich für eine andere Person einen Antrag stelle und auch Informationen bekomme?
Grundsätzlich ja. Das Wohnservice benötigt dafür einen Nachweis der gewählten oder gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Eine Vollmacht können Sie auch gemeinsam mit der Person, die vertreten wird, ausfüllen und unterschreiben. Ein entsprechendes pdf-Formular finden Sie auf dieser Website. Oder Sie legen eine vom Notar beglaubigte Vollmacht vor.
- Was ist, wenn die antragstellende Person nicht ins Wohnservice kommen kann?
Wenn die Person in irgendeiner Form eingeschränkt ist, dann kontaktieren Sie bitte das Wohnservice. Wir finden eine Lösung.