Bau eines Parklets

Machen Sie Ihr eigenes Parklet in der Stadt Salzburg!

Ein Parklet soll andere motivieren mitzumachen!

Ihr Parklet soll

  • kreativ und funktional ausgestattet sein
  • das Zusammenleben in den Stadtteilen der Stadt Salzburg fördern
  • keine kommerziellen Zwecke verfolgen
  • selbst gebaut sein (keine Fremdvergabe, keine Fertigbauteile)
  • realistisch im vorgesehenen Zeitraum umsetzbar sein
  • für alle Generationen gestaltet sein

Das Parklet muss barrierefrei sein. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle in der Stadt Salzburg lebenden Menschen, die sich mit Parklets für ein gutes Zusammenleben und mehr Aufenthaltsqualität in Salzburgs Straßen engagieren wollen.
Dies sind: Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Stadtteilinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und lokale Kleinunternehmen, aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.

Ablauf

  • Bauansuchen bis 15. Juni 2025 bei der MA 03/00 - Sozialplanung.
  • Die Nutzung des Parklets ist für die Dauer von maximal 8 Monaten im Zeitraum von März bis Oktober beschränkt.
  • Die eingereichten Standorte werden vor Ort durch die MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt begutachtet.
  • Beurteilung der Einreichung durch Expertengruppe, die eingereichten Unterlagen werden auf Machbarkeit und Vereinbarkeit mit den erforderlichen Einreichkriterien geprüft.
  • Ausstellung einer Sondergenehmigung für jene Einreichungen, welche die Einreichkriterien gänzlich erfüllen.
  • Stellen eines Förderantrages.
  • Eigenständiger Bau der Parklets.
  • Aufbau des Parklets - Datum laut Sondergenehmigung.
  • Abbau des Parklets - Datum laut Sondergenehmigung.

Nach Genehmigung durch die Expertengruppe ünterstützen wir Sie auch weiterhin:

  • beim Antrag für die Genehmigung bei der MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt bzgl. der Bewilligung für die verkehrsfremde Nutzung (Bewilligung nach §82 Straßenverkehrsordnung – StVo) und für das Halte- und Parkverbot.
    Die zivilrechtliche Genehmigung der MA 4/00 – Grundstücksangelegenheiten/Zivilrecht wird seitens der MA 01/07 mit der Bewilligung für die verkehrsfremde Nutzung erledigt.
  • bei der Bewerbung der Aktion.
  • beim Stellen eines Förderantrages.
  • alle von der Stadt Salzburg geförderten Parklets erhalten nach dem Aufbau eine Plakette. Diese wird beim Abbau des Parklets wieder an die Stadt retourniert.
  • Bei Bedarf: Beantragung eines Halte- und Parkverbotes für die Aufstellung des Parklets, Beschaffung und Anbringung der Verkehrszeichen

Leitfaden zum Bau eines Parklets

Der Parklet Leitfaden auch zum Download