Mobilität für ALLE
Mobilitätsunterstützung Formulare
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen AUSSCHLIESSLICH Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungAusweis: Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice. Voraussetzung:
- StadtBus Stammkundenkarte für die Senioren*innen-MonatsnetzkarteFür Senior*innen ab dem vollendetem 65. Lebensjahr. Zur Beantragung der Senioren-Monatsnetzkarte ist die Stammkundenkarte der Salzburg AG Voraussetzung
- StadtBuskarten, SozialtarifkartenVerkauf von Monatsnetzkarten an berechtigte Personen für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
- Taxigutscheine für Menschen mit Behinderung
- Taxigutscheine für Senior*innen ab dem 60. LebensjahrBei Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg; für SeniorInnen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
Behinderten-Parkplatz
Sie haben ein Auto und Sie haben eine Behinderung? Dann brauchen Sie einen Behinderten-Parkplatz.
Zum Beispiel vor Ihrem Wohnhaus. Oder vor der Arbeitsstelle. Auf einem Behinderten-Parkplatz dürfen nur Menschen mit Behinderung parken. Diese benötigen dafür einen Ausweis. Für den Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht mit dem Bus fahren können. Dafür brauchen Sie diese Formulare:
Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen
Das Parken auf Behindertenparkplätzen OHNE gültigen Ausweis ist für Menschen mit Behinderung eine Missachtung ihrer Rechte.
Manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung können nur kurze Wegstrecken zurücklegen.
Deshalb ist es notwendig, die Parkplätze in Eingangsbereichen zu platzieren.
Die Möglichkeit Behindertenparkplätze zu nutzen ist eine notwendige Bevorzugung.
Personen im Rollstuhl benötigen für das Ein- und Aussteigen die Breite einer voll geöffneten Autotür, um mit dem Rollstuhl seitlich neben das Autofahren zu können.
Rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge bedeuten daher für mobilitätseingeschränkte Personen eine zusätzliche Belastung.
Unter Umständen führt es dazu, dass die berechtigte Person unverrichteter Dinge nach Hause fahren muss.
285 ausgewiesenen Behindertenparkplätze
Es gibt rund 285 ausgewiesenen Behindertenparkplätze in der Stadt.
Einheimische und Gäste dürfen sie nur mit dem Parkausweis benutzen.
Die Polizei und der Österreichische Wachdienst (ÖWD) verzeichnen jedes Jahr zahlreiche Organstrafen, Anzeigen und sogar Abschleppungen.
Vielen Menschen fehlt offensichtlich das Bewusstsein, dass diese Parkflächen für Betroffene freigehalten werden müssen. Behindertenparkplätze zu verstellen ist kein Kavaliersdelikt!