Mobilität für ALLE
Mobilitätsunterstützung Formulare
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungAusweis: Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice. Voraussetzung:
- Taxi-Karte für Menschen mit Behinderung
- Taxi-Karte für Senior:innen ab dem 60. LebensjahrBei Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg; für Senior:innen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen
Das Parken auf Behindertenparkplätzen OHNE gültigen Ausweis ist für Menschen mit Behinderung eine Missachtung ihrer Rechte.
Manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung können nur kurze Wegstrecken zurücklegen.
Deshalb ist es notwendig, die Parkplätze in Eingangsbereichen zu platzieren.
Die Möglichkeit Behindertenparkplätze zu nutzen ist eine notwendige Bevorzugung.
Personen im Rollstuhl benötigen für das Ein- und Aussteigen die Breite einer voll geöffneten Autotür, um mit dem Rollstuhl seitlich neben das Autofahren zu können.
Rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge bedeuten daher für mobilitätseingeschränkte Personen eine zusätzliche Belastung.
Unter Umständen führt es dazu, dass die berechtigte Person unverrichteter Dinge nach Hause fahren muss.
285 ausgewiesenen Behindertenparkplätze
Es gibt rund 285 ausgewiesenen Behindertenparkplätze in der Stadt.
Einheimische und Gäste dürfen sie nur mit dem Parkausweis benutzen.
Die Polizei und der Österreichische Wachdienst (ÖWD) verzeichnen jedes Jahr zahlreiche Organstrafen, Anzeigen und sogar Abschleppungen.
Vielen Menschen fehlt offensichtlich das Bewusstsein, dass diese Parkflächen für Betroffene freigehalten werden müssen. Behindertenparkplätze zu verstellen ist kein Kavaliersdelikt!