Behinderten Parkplätze
"Eh nur kurz" ist schon zu lang!
Bestimmte VerkehrsteilnehmerInnen sind aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung auf ihr Fahrzeug angewiesen. Aus diesem Grund erhalten Sie von der Behörde einen Ausweis (§29b Ausweis, blau!), mit dem sie berechtigt sind auf eigens gekennzeichneten Stellflächen, den Behindertenparkplätzen, zu halten oder zu parken.
Warum gibt es eigene Behindertenparkplätze?
- Manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung können nur kurze Wegstrecken zurücklegen. Deshalb ist es notwendig, die Parkplätze im Eingangsbereich zu platzieren.
- Personen im Rollstuhl benötigen für das Ein- und Aussteigen die Breite einer voll geöffneten Autotüre, um mit dem Rollstuhl seitlich neben das Auto fahren zu können.
Die Breite des Stellplatzes muss daher ausreichend bemessen sein. Deshalb ist eine spezielle Breite von 3,50 m laut ÖNORM B 1600 für Behindertenparkplätze vorgeschrieben.
Auch für die Länge muss etwas mehr Platz eingerechnet werden, da das Ausladen des Rollstuhles vom Kofferraum mittels einer Rampe mehr Platz benötigt. - Zu bedenken ist, dass die Person mit Beeinträchtigung sowohl SelbstfahrerIn, als auch MitfahrerIn sein kann.
Die Möglichkeit Behindertenparkplätze zu nutzen ist eine notwendige Bevorzugung.
- ! Rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge bedeuten daher für mobilitätseingeschränkte Personen eine zusätzliche Belastung. Unter Umständen führt es dazu, dass die berechtigte Person unverrichteter Dinge nach Hause fahren muss !
- ! Das Parken auf Behindertenparkplätzen OHNE gültigen Ausweis ist somit für Menschen mit Behinderung eine Missachtung ihrer Rechte !
- Halten Sie deshalb die Behindertenparkplätze stets frei und machen Sie andere VerkehrsteilnehmerInnen darauf aufmerksam.
Digitales Amt - E-Government Service
Digitale Behördengänge zur vereinfachten Abwicklung der Antragstellung mit einer Info-Seite und einem Formular.
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Behindertenpass - BehindertenausweisDer Behindertenpass des Sozialministeriumservice ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung - unabhängig von der Art der Behinderung.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungSalzburger:innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, die eine dauernd starke Gehbehinderung haben, können den 'Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960' beantragen.
- Stadtbus:Karte für Menschen mit BehinderungFür Menschen mit Behinderung ab 70% GdB gibt es die Monatsnetzkarte für den O-Bus günstiger. Holen Sie sich die Allgemeine Monatskarte mit dieser Stadtbus:Karte der Stadt.
- Taxi-Karte für Menschen mit BehinderungMit der Taxi-Karte unterstützt die Stadt Salzburg Menschen mit Behinderung, mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg und den Stadtumgebenden Gemeinden, in ihrer individuellen und unabhängigen…