Themenphasen der Gestaltungsbeiratssitzungen

Der Gestaltungsbeirat agiert als Element der Qualitätssicherung im Planungsprozess der Stadt Salzburg. Er übernimmt eine beratende Rolle, sowohl für die Stadt Salzburg als auch für die Bauherrschaften. Dies erfolgt über die Diskussion der Projektbeiträge im Plenum sowie das Verfassen von Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung.

Ein Projekt wird im Regelfall mit drei bis maximal fünf Terminen vom Gestaltungsbeirat begutachtet. Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, in diesem Rahmen den größtmöglichen Beitrag an die Qualität des Projekts zu leisten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gestaltungsbeirat und Diskussionsspielräume im Projektstand tragen zu einer fruchtbaren Beratung durch den Gestaltungsbeirat bei. Führt eine Bauherrschaft ein Wettbewerbsverfahren durch, ist eine schlankere Begleitung des Projekts durch den Beirat möglich.

Wird der nachfolgend beschriebene Prozess eingehalten, kann der Beirat Projekte effizient und zielgerichtet begleiten. Bauherren können folgendes vermeiden:

  • Aufwändige Anpassungen in der fortgeschrittenen Projektentwicklung
  • Parallelbeurteilungen durch den Beirat und Jurygremien
  • Unnötige Projektunterbrüche vor der Baueinreichung

Die Termine sind mit folgender Themensetzung aufgestellt:

Themenphasen der Gestaltungsbeitratssitzungen

Themenphase 0 : Strategie

Hier findet der erste Kontaktpunkt zwischen Baubewerber:innen und der Stadt (Verwaltung & Politik) sowie dem Gestaltungsbeirat statt. Es wird die grundsätzliche Projektintention vorgestellt und diskutiert. Resultat dieser Phase ist eine Einschätzung zur grundsätzlichen Machbarkeit, der Übereinstimmung mit den räumlichen Entwicklungskonzept (REK) und anderen stadtplanerischen Zielen, sowie eine fachliche Haltung des Gestaltungsbeirates zum Vorhaben. 

Durch den frühen Kontakt in der strategischen Phase kann ebenfalls früh die verwaltungsinterne Bearbeitung von städtebaulichen Rahmenbedingungen initiiert werden, so denn das Projekt den politischen und stadtplanerischen Zielsetzungen insgesamt entspricht.
Um dies abzuklären, wird empfohlen, vorab oder parallel zur Anmeldung für eine GBR-Sitzung bereits den Kontakt mit dem zuständigen politischen Ressort und der Amtsleitung der Stadtplanung aufzusuchen.

Zeitpunkt: Vor bzw. in der Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Themenschwerpunkt: Grundsätzliche Projektintention – Ziele
Darstellungs- & Diskussionsinhalte:

  • Darlegung der Projektintentionen
  • Bestehende Machbarkeitsstudien auf städtebaulicher Ebene

Themenphase 1 : Konzept

In der ersten Themenphase erfolgt die grundsätzliche konzeptionelle Ausrichtung des Projektes – die Aufgaben und Ziele des Projektes werden in Abstimmung mit der Stadt festgelegt. Dies beinhaltet die Klärung des für das Vorhaben bestgeeigneten Verfahrens (Wettbewerb/städtebauliche Machbarkeitsstudie etc.).

In der Konzeptphase wird die städtebauliche und freiräumliche Setzung, sowie das Maß und Art der Nutzung im Dialog mit dem Beirat definiert. Dies erfolgt im konstruktiven Diskurs auf Basis von Arbeitsmodellen und Skizzen. Im Rahmen der Konzeptphase begutachtet der Beirat keine Objektplanungen. Parallel zur Konzeptphase erfolgt seitens der Verwaltung die Erarbeitung von stadtplanerischen Vorgaben oder im Fall eines Wettbewerbes der städtebaulichen Rahmenbedingungen, welche politisch verabschiedet und in die Wettbewerbsauslobung eingearbeitet werden.

Im Regelfall ist auf der Konzeptebene mit maximal 2 Terminen im GBR zu rechnen.
In der ersten Phase erfolgt in Abstimmung mit der Stadt und dem Gestaltungsbeirat

  • zuerst die Wahl des Verfahrens (Wettbewerb, Werkstattverfahren, einstufig/zweistufig, Direktauftrag, etc.). Gegebenenfalls ist hierfür eine vorgezogene Machbarkeitsstudie sinnvoll. 

Zugleich werden

  • die Planungsziele der Bauherrschaft und
  • der Stadt festgelegt.

Auf dieser Grundlage kann in der folgenden Konzeptphase

  • die städtebauliche und freiräumliche Setzung, sowie das Maß und die Art der Nutzung entwickelt werden.
  • durch die Verwaltung die städtebaulichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Im Regelfall liegen diese mit Start eines Wettbewerbsverfahrens vor.

Parallel

  • wird empfohlen, seitens der Projektentwicklung frühzeitig mit der Städtischen Feuerwehr, Ver- und Entsorgung, Kanalverwaltung, dem Straßenerhalter und ggf. dem Naturschutz in Kontakt zu treten, um entsprechende Erfordernisse abzuklären um spätere negative Auswirkungen auf die Freiraumplanung, städtebauliche Setzung oder architektonische Ausformulierung inkl. Umplanungen zu vermeiden.
    Die Themen der Feuerwehraufstellflächen, Retentionsprojekt inkl. Sickermulden, Müll Ver- und Entsorgung, Zufahrt zum Bauplatz, eingemessene Bestandsbäume usw. sind in der “Themenphase 2- Projekt” darzustellen.
  • Bei dem Erfordernis der Erstellung eines Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzeptes ist ein solches frühzeitig mit der MA 5/03 abzustimmen.

Variante 01a, bei Direktauftrag:

Zeitpunkt: LPH1 Grundlagenermittlung oder spätestens LPH2 Vorplanung
Themenschwerpunkt: Städtebau, Stadt-/Freiraum, Nutzungen, Mobilität, Prozess 
Darstellungs- & Diskussionsinhalte:

  • Projektziele / Prioritäten
  • Herleitung / Konzepte Städtebau, Stadt-/Freiraum, Nutzungsanordnung, Mobilität am Bauplatz
  • Einbindung in den Quartierskontext / Beitrag an die Quartiersentwicklung
  • Prozess

Nicht Teil der Themenphase 1:

  • Technische Fragen
  • Konkrete Umsetzungsvorschläge
  • Materialisierung

Erforderliche Unterlagen:

  • Leistungen Planungsteam: Modell 1:500, Lageplan, Darstellung der Situation, Konzeptskizzen
  • Leistungen Bauherrschaft/Planungsteam: Wichtigsten Projektziele, Prioritäten/Anforderungen an die Projektentwicklung, Nutzungskonzept / Programmbeschreibung
  • Leistungen Stadt: Definition der Planungsziele

In der Themenphase 1 wird noch keine Objektplanung mit ausgearbeiteten Grundrissen, Fassaden, etc. vorgelegt.

Präsentationsform:

  • Beamer- Präsentation mit den wichtigsten konzeptionellen Aussagen zu den genannten Themen

Weiteres Vorgehen:

Im Regelfall ist in der Phase des städtebaulichen Konzepts mit maximal 2 Terminen im GBR zu rechnen. Daraufhin
erfolgt die Behandlung auf der Ebene “Themenphase 2: Projekt”.

Variante 01b, bei Wettbewerb:

Zeitpunkt: Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Themenschwerpunkt: Aufgaben & Zieldefinition
Darstellungs- & Diskussionsinhalte:

  • Projektziele / Prioritäten
  • Aufgaben Städtebau, Stadt-/Freiraum, Nutzungsanordnung, Mobilität
  • Relevante Aspekte Einbindung in den Quartierskontext / Beitrag an die Quartiersentwicklung
  • Verfahren

Wird nicht diskutiert:

  • Technische Fragen
  • Details zum Auslobungsentwurf

Erforderliche Unterlagen (Planerteam/Bauherrschaft):

  • Auslobungsentwurf
  • Vorgehen Prozess/Verfahren
  • Städtebauliche Rahmenbedingungen, in Abstimmung mit der Stadt
  • Information bzw. Vorabstimmung mit der Kammer der Ziviltechniker:innen | Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen für Oberösterreich und Salzburg zur Art des Verfahrens, den beteiligten Jurymitgliedern, etc.

Präsentationsform:

  • Beamer- Präsentation mit den zuvor beschriebenen Themen

Weiteres Vorgehen:

Es folgt die Umsetzung des Verfahrens und die schriftliche (E-Mail) Information an die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates (GdG) über die Ergebnisse des Verfahrens inklusive Dokumentation mit dem Jurybericht und dem Protokoll zur Jurysitzung.

Bei geringen oder keinen Überarbeitungshinweisen der Jury oder falls die Jury wesentliche Überarbeitungen begleitet, wird der Projektstand im Beirat jeweils (intern) zur Information vorgestellt. Der Beirat stellt sicher, dass die Qualität des Wettbewerbsentscheids gehalten werden kann.

Bei wesentlichen Überarbeitungshinweisen der Jury ohne weitere Qualitätssicherung durch die Jury, erfolgt eine qualitätssichernde Begutachtung der Überarbeitung durch den Beirat. Diese Option muss in der Jurysitzung durch die Jury festgelegt und protokolliert werden. Die Projekte werden in der “Themenphase 2 - Projekt” durch den Beirat weiter begleitet.

Themenphase 2 : Projekt

In der zweiten Themenphase erfolgt auf Basis des vorliegenden städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts die Konkretisierung des Bauvorhabens auf den Ebenen der Architektur, des Freiraums, der Nutzung sowie der Mobilität. Diskussionsthemen mit dem Beirat sind der gestalterische Ausdruck der Baukörper, die Wahl und Fügung des Materials, die strukturellen Qualitäten von Architektur und Freiraum.
Im Regelfall ist auf der Projektebene mit einem bzw. maximal 2 Terminen im GBR zu rechnen.

Zeitpunkt: Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
Themenschwerpunkt: Umsetzung Städtebau, Architektur, Freiraum, Nutzungskonzept
Darstellungs- & Diskussionsinhalte:

  • Städtebauliche/freiräumliche Ausarbeitung
  • Umsetzung Nutzungskonzept/Raumprogramm
  • Umsetzung Mobilität
  • Materialkonzept; Bepflanzungskonzept; Betriebskonzept

Erforderliche Unterlagen (Planerteam):

  • Konkretisierung Gebäude, Freiraum, Nutzungen und Mobilität am Bauplatz
  • Lage- und Freiraumplan inkl. Material- und Pflanzkonzept; inkl. Eintragung der eingemessenen Baumbestände sowie beabsichtigte Veränderungen und Neupflanzungen; Zu- und Abfahrten; Spielplätze, PKW- & Fahrrad-Stellplätze; Retentionskonzept inkl. Schächte und Sickermulden; Feuerwehraufstellflächen
  • Architektur, Grundrisse, Fassaden, Schnitte inkl. Dachaufbauten & Erdüberdeckungen, Axonometrie
  • Material-, Bepflanzungs-, Betriebs- und Energiekonzept

Präsentationsform:

  • Beamer- Präsentation mit der Darstellung der Themen, mit Bezugnahme auf die Inputs durch den Gestaltungsbeirat und der Begründung von signifikanten Projektänderungen.

Themenphase 3 : Bauansuchen

Im Rahmen des Bauansuchens wird das Projekt dem Beirat durch die Verwaltung vorgelegt. Dem Beirat obliegt hier die Verifizierung der in Themenphase 1 und 2 besprochenen Inhalte im vorliegenden Planwerk. Hier bedarf es keiner zusätzlichen Präsentation des Planerteams/Bauherrschaft.

  • Für die Befassung im Rahmen der Baueinreichung ist die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates zur Terminreservierung zu informieren und dieser eine weitere Planparie der Einreichunterlagen (ungebunden) zu übergeben.