Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg (GBR)
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg wurde als erster seines Gleichen im deutschsprachigen Raum gegründet. Er befasst sich seit 1983 als unabhängiges Expert:innengremium mit der städtebaulichen Beratung und architektonischen Begutachtung von Bauprojekten und prägt dadurch die positive Entwicklung aller Stadtteile.
2024 markierte sein 40-jähriges Wirken zusammen mit der Stadt Salzburg in den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Prozessbegleitung und Landschaftsgestaltung. Die Funktion und das Ziel des Gestaltungsbeirates bei allen Projektentwicklungen ist es stets einen optimalen Mehrwert in der Gestaltung, für die Umwelt und die Objektnutzer:innen zu generieren, um so die Funktionalität und Lebensqualität für die Bevölkerung und Besuchende der Stadt Salzburg zu steigern. Er leistet dadurch einen wertvollen Beitrag für die Baukultur in unserer Gemeinde.
Zuständigkeiten
Dem GBR obliegt die Begutachtung von Großprojekten (Neuerrichtung oder erhebliche Änderung der äußeren Gestalt), sodenn dies im Bebauungsplan der Grundstufe entsprechend festgelegt ist,
- in Bereichen, in denen es auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Erhaltung oder Gestaltung des Orts-, Straßen- oder Landschaftsbildes oder sonst im Interesse einer zweckmäßigen Bebauung erforderlich ist
oder
- für Bauvorhaben, mit einer Gesamtgeschoßfläche über 4.000 m² oder einer Baumasse über 14.000 m³ (in Gewerbe- und Industriegebieten über 30.000 m³).
In diesen Fällen ist ein Bebauungsplan der Aufbaustufe aufzustellen, welcher hinsichtlich Städtebau vom Gestaltungsbeirat beurteilt wird. Der Beirat hat zudem eine gesetzlich normierte Funktion als begutachtendes Gremium in diesen Bauverfahren.
Ausgenommen von der oben angeführten Regelung sind Bauvorhaben im Bereich der Schutzzonen nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 (hier liegt die Zuständigkeit zur Stellungnahme von Bebauungsplänen der Aufbaustufe und zur Abgabe eines Gutachtens im Rahmen eines Bauverfahrens bei der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung (SVK) beim Amt der Salzburger Landesregierung).
Der Gestaltungsbeirat berät die Verwaltung und Politik ebenfalls in städtebaulichen Fragestellungen, bei der Prozessgestaltung von Wettbewerbsverfahren als auch bei der Entwicklung von z.B. Masterplänen.
Das Gremium

Das unabhängige Expert:innengremium besteht aus Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung und wird vom Gemeinderat für jeweils 3 Jahre bestellt.
Der aktuelle Gestaltungsbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Dipl. Arch. Dominik Bueckers (Vorsitzender) - Zürich/CH
- Dipl.-Ing. Nils Buschmann - Berlin/D
- Dipl.-Ing. Arch. Josef Saller - Wien/A
- Arch. Prof. Michaela Wolf - Brixen/I
- Dr. Joëlle Zimmerli - Zürich/CH
Sitzungstermine
Strukturierung gemäß Themenphasen
Der Gestaltungsbeirat und die Stadtverwaltung samt politischen Entscheidungsträger:innen freuen sich über die projektbegleitende Kooperation mit Bauwerber:innen, Planer:innen und Bürger:innen.
Das gemeinsame Ziel ist es, im Rahmen der offenen Diskussion im Gremium den größtmöglichen Beitrag zur Qualität eines Projektes zu leisten, sowohl gestalterisch als auch im Sinne des gesamthaften Projekterfolges für die nachhaltige Zufriedenheit der späteren Nutzer:innen der Objekte.
Je nach Themenphase unterscheidet sich die notwendige Planungstiefe und dementsprechend der erforderliche Detaillierungsgrad der vorzulegenden Unterlagen, um eine effiziente Befassung im GBR und eine ökonimische Projektentwicklung zu sichern. Die Ausarbeitungstiefe ist Analog den Leistungsphasen der Objektplanung Architektur zu verstehen.
Um diesen Prozess effizient, transparent und zielgerichtet zu gestalten, sind die Vorlagen im GBR mit folgender Themensetzung aufgestellt:
- Themenphase 0 : Strategie
Der erste Kontaktpunkt zwischen Baubewerber*Innen und der Stadt (Verwaltung & Politik) sowie dem Gestaltungsbeirat findet in der sogenannten Themenphase 0 statt. Hier wird die grundsätzliche Projektintention vorgestellt und diskutiert. Resultat dieser Phase ist eine Einschätzung zur grundsätzlichen Machbarkeit sowie eine fachliche Haltung zum Vorhaben und zu möglichen Planungszielen. Die Themenphase dient als Grundlagenphase für die darauf folgende Entwicklung des städtebaulichen Konzepts. Durch den frühen Kontakt in der strategischen Phase kann ebenfalls früh die verwaltungsinterne Bearbeitung der städtebaulichen Rahmenbedingungen initiiert werden.
- Themenphase 1 : Konzept
In der ersten Themenphase erfolgt die grundsätzliche konzeptionelle Ausrichtung des Projektes – die Aufgaben und Ziele des Projektes werden in Abstimmung mit der Stadt festgelegt. Dies beinhaltet die Klärung des für das Vorhaben bestgeeigneten Verfahrens (Wettbewerb/städtebauliche Machbarkeitsstudie etc.). In der Konzeptphase wird die städtebauliche und freiräumliche Setzung, sowie das Maß und Art der Nutzung im Dialog mit dem Beirat definiert. Dies erfolgt im konstruktiven Diskurs auf Basis von Arbeitsmodellen und Skizzen. Im Rahmen der Konzeptphase begutachtet der Beirat keine Objektplanungen. Parallel zur Konzeptphase erfolgt seitens der Verwaltung die Erarbeitung von stadtplanerischen Vorgaben oder im Fall eines Wettbewerbes der städtebaulichen Rahmenbedignungen, welche politisch verabschiedet und in die Wettbewerbsauslobung eingearbeitet werden.
- Themenphase 2 : Projekt
In der zweiten Themenphase erfolgt auf Basis des vorliegenden städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts die Konkretisierung des Bauvorhabens auf den Ebenen der Architektur, des Freiraums, der Nutzung sowie der Mobilität. Diskussionsthemen mit dem Beirat sind der gestalterische Ausdruck der Baukörper, die Wahl und Fügung des Materials, die strukturellen Qualitäten von Architektur und Freiraum.
- Themenphase 3 : Bauansuchen
Zum Bauantrag wird das Projekt dem Beirat durch die Verwaltung vorgelegt. Dem Beirat obliegt hier die Verifizierung der in Themenphase 1 und 2 besprochenen Inhalte im vorliegenden Planwerk. Hier bedarf es in der Regel keiner zusätzlichen Präsentation des Planerteams/Bauherrschaft.

Download
- Leitfaden und Informationen zu Wettbewerbs- und Gutachterverfahren
- Vereinbarung zu Architekturverfahren in der Stadt Salzburggeschlossen zwischen Politik, Verwaltung, gemeinnützigen- und gewerblichen Bauiträgern und der Kammer der Ziviltechniker:innen
- Ergänzende Vereinbarung zu Architekturverfahren bei Nachverdichtungsprojektengeschlossen zwischen Politik, Verwaltung, gemeinnützigen Bauiträgern und der Kammer der Ziviltechniker:innen
Informationsgespräche zu den Sitzungen des Gestaltungsbeirats
Die einzelnen Sitzungen des Salzburger Gestaltungsbeirates werden in den nachfolgend verlinkten Videos nachbesprochen.
Der Vorsitzende berichtet über die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse der in der jeweiligen Sitzung behandelten Projekte bzw. Themen.
- Video Info-Gespräch zum 256. Gestaltungsbeirat vom 09. & 10. September 2025
- Video Info-Gespräch zum 255. Gestaltungsbeirat vom 08. & 09. Juli 2025
- Video Info-Gespräch zum 254. Gestaltungsbeirat vom 13. & 14. Mai 2025
- Video Info-Gespräch zum 253. Gestaltungsbeirat vom 18. & 19. März 2025
- Video Info-Gespräch zum 252. Gestaltungsbeirat vom 28. & 29. Januar 2025
- Video Info-Gespräch zum 251. Gestaltungsbeirat vom 20. & 21. November 2024
- Video Info-Gespräche zum 250. Gestaltungsbeirat vom 10. und 11. September 2024
- Video Info-Gespräche zum 249. Gestaltungsbeirat vom 9. und 10. April 2024
- Video Info-Gespräch zum 248. Gestaltungsbeirat vom 28. und 29. Mai 2024
- Video Info-Gespräch zum 247. Gestaltungsbeirat vom 4. und 5. April 2024
- Video Info-Gespräch zum 246. Gestaltungsbeirat vom 23. und 24. Januar 2024
- Video Info-Gespräch zum 245. Gestaltungsbeirat vom 21 und 22. November 2023
- Video Info-Gespräch zum 244. Gestaltungsbeirat vom 12. & 13. September 2023
Architekturradio zum 40jährigen Jubiläum des Salzburger Gestaltungsbeirats
Seit über 40 Jahren begleitet und begutachtet der Salzburger Gestaltungsbeirat größere Bauprojekte in der Stadt. Das externe Gremium zur Planungsbegutachtung war 1983 "revolutionär" und wurde von vielen Städten übernommen - nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. Seitdem haben sich in Salzburg unter Mitwirkung des Beirates einige Quartiere, wie beispielsweise der Uni-Park, sehr gewandelt und sind Teil der Stadt geworden.
Anlässlich des Jubiläums hat die Architekturvermittlerin Andrea Rosenberger im Rahmen der Reihe "Die Stadt im Blick" zu diesem Thema drei Radiosendungen gestaltet und moderiert:
- In der ersten Sendung 'gestern - heute – morgen' sind die Architekt:innen Marina Hämmerle und Nils Buschmann zu Gast. Es geht um aktuelle Themen im Beirat und welche Schwerpunkte es zukünftig in der Architekturbegutachtung braucht.
- Die zweite Sendung behandelt 'Die Entwicklung des Quartiers Unipark' und welche Rolle dabei der Gestaltungsbeirat gespielt hat. Dazu im Studio zu Gast: Andreas Schmidbaur, Vorstand der Magistratsabteilung "Raumplanung und Baubehörde".
- In der dritten und letzten Radiosendung geht es um 'Die Architekturreform', also die Anfänge des Salzburger Gestaltungsbeirates. 1982 gewann die noch junge Bürgerliste sieben Mandate und stellte einen Stadtrat. Johannes Voggenhuber übernahm die beiden großen Ressorts Raumplanung und Baubehörde - erstmals in einer Hand vereint - und konnte so eine Neuorganisation der Architekturbegutachtung durchführen, die heute noch Bestand hat. Für die großen Bauvorhaben der "Architekturgruppe 4" sah er ein externes Gremium vor, den "Beirat für Stadtgestaltung".
Welche Veränderungen und Aufregungen das mit sich brachte und wie enthusiastisch und kontrovers damals viele Projekte diskutiert wurden, erzählt Roman Höllbacher, Leiter der Initiative Architektur und Kenner der Architekturgeschichte Salzburgs.