Architekturgruppe 2

  • Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Bauten mit bis 499 m² Bruttogeschossfläche bzw. nicht mehr als 5 Wohnungen
  • Größerer Umbau bzw. größere Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen
  • Unter Gruppe 1 angeführte Bauten, sofern von spezieller architektonischer Bedeutung

Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.

Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download

Sachbearbeiter*innen für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg

Sachbearbeiter*innen für die architektonische Begutachtung
Amt für Stadtplanung und Verkehr
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2680
Fax: +43 662 8072 2081
E-Mail: stadtplanung@stadt-salzburg.at
Dipl.-Ing. Nadine Brötzner
Begutachtung der Architekturgruppe 2 in den KG Leopoldskron und Stadt Salzburg; Sachverständigentätigkeit; Termine nur nach telefonischer Vereinbarung;