Quelle: Johannes Killer

Architekturgruppe 1

  • Neubau von Bauten von untergeordneter Bedeutung (z.B. freistehende Garagen, Gartenhaus, Reklame)
  • Einfriedungen, Lärmschutzfenster
  • Geringfügiger Umbau bzw. geringfügige Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen (z.B. Dachausbau, Dachgaupe, Garagenanbau)
  • Änderung der Art des Verwendungszweckes von Bauten oder Teilen von solchen

Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.

Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download

Sachbearbeiter:innen für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Tanja Schablas-Braun
Planungsrechtliche Beurteilung (auch Gestaltungs beiratsprojekte); Bescheinigung gem § 12 Abs 2 S.GVG 2023
Dipl.-Ing. Christiane Seeger
Planungsrechtliche Beurteilung; Bescheinigung gem § 12 Abs 2 S.GVG 2023