Vorzeitige Rückzahlung
Vorzeitige Rückzahlung
Hohe Ersparnisse dank neuer Gesetzeslage
Für die Besitzer von Eigentumswohnungen/Reihenhäusern und Einfamilienhäusern im Bundesland Salzburg, deren Wohnungen oder Häuser nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954, 1968 oder 1984 gefördert wurden, gibt es eine interessante Nachricht.
Wer sein Darlehen, das er zu besonders günstigen Konditionen vom Land Salzburg für seine eigenen vier Wände erhalten hat, vorzeitig zurückzahlt, dem wird ein großzügiger Nachlaß bis 40 % gewährt.
Was ist dabei zu beachten:
·die Förderungszusicherung muß mindestens zehn Jahre zurückliegen,
·die Restlaufzeit muß noch mindestens fünf Jahre betragen und
·die Kündigung des Förderungsdarlehens durch das Land Salzburg darf weder bereits erfolgt noch nachweislich eingeleitet sein.
Wie hoch ist der Nachlaß:
·bei einer Restlaufzeit von mindestens 20 Jahren - 40 % des aushaftenden Förderungsdarlehens,
·bei einer Restlaufzeit von 12 bis unter 20 Jahren - 30 % des aushaftenden Förderungsdarlehens,
·bei der Restlaufzeit von 5 bis unter 20 Jahren - 20 % des aushaftenden Förderungsdarlehens.
Auch beim Problem der Barzahlung kann geholfen werden. Die Salzburger Sparkasse Bank AG bietet allen, die das nötige Geld für die Rückzahlung nicht auf dem Sparbuch liegen haben, eien Rückzahlungsvariante mit einer Tiefstkondition von 6,875 % p.a. netto fix auf 3 Jahre an. Auch die steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der Sonderausgaben bleibt dabei grundsätzlich erhalten.
Presseinformation vom 01.01.1996
MD01 - Service und Information