LÄNGERE ÖFFNUNGSZEITEN FÜR GASTGÄRTEN BELEBEN WIRTSCHAFT

17.05.1999

LÄNGERE ÖFFNUNGSZEITEN FÜR GASTGÄRTEN BELEBEN WIRTSCHAFT
Zusatzregelung der Gewerbebehörde zum Schutz der Anrainer

Nach der Gewerbeordnung dürfen derzeit Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, von 15.6. bis einschließlich 15.9. zwischen 8 und 23 Uhr betrieben werden; Gastgärten auf sonstigen Flächen müssen um 22 Uhr schließen.

Das Gewerbereferat des Landes bereitet derzeit eine Verordnung vor, wonach Gastgärten in besonders frequentierten Gebieten von 8 bis 24 Uhr offenhalten dürfen. Mit einer solchen Regelung würde sowohl dem Tourismus als auch dem Konsumenteninteresse entsprochen. Die Stadt wurde dazu ersucht, bis 20.5. bekanntzugeben, in welchen Gebieten die Gastgärten länger geöffnet sein sollen.

Daß neben der Wirtschaftsförderung auch bestmöglicher Schutz der AnrainerInnen gewährleistet sein muß, hielten der für die Gewerbebehörde ressortzuständige Bürgermeister-Stv. DDr. Karl Gollegger und SR Dr. Werner Mayer, Leiter der Bezirksverwaltung (Magistratsabteilung 1), in ihrer Stellungnahme an das Amt der Salzburger Landesregierung fest (diese liegt im Wortlaut bei).

Die wichtigsten Punkte:

Die Stadt Salzburg stimmt für den kommenden Sommer der probeweisen Ausweitung der Sperrstunde für Gastgärten in der Zeit von 15.6. bis 15.9. bis 24.00 Uhr zu.

Sollte es jedoch zu massiven Anrainerbeschwerden kommen, wird das Land ersucht, die Verordnung für die betreffenden Gebiete kurzfristig wieder aufzuheben.

Die Wirtschaftskammer appelliert an ihre Mitglieder um erhöhte Disziplin. Sollte ein Betrieb gegen die in der Gewerbeordnung festgelegten Anrainerschutzbestimmungen verstoßen, wird seitens des Gewerbeamtes eine von der Gastgartenregelung abweichende frühere Sperrstunde festgelegt.

Bürgermeister-Stv. DDr. Karl Gollegger beauftragte das Gewerbeamt mit der Ausarbeitung eines Erfahrungsberichtes, auf dessen Grundlage beschlossen wird, ob diese Gastgartenregelung auch im kommenden Jahr aufrecht erhalten wird.
 

MD01 - Service und Information