Coronavirus: Stadtverwaltung reagiert auf Vorgaben der Bundesregierung
Fokussierung auf notwendige Serviceleistungen – „Digital first“ als Motto für Bevölkerung und Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung reagiert auf die neuerlichen Vorgaben der Bundesregierung und fokussiert im Sinne der Verordnung ihre notwendigen Leistungen. Hintergrund sind die Vorgaben, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Damit einher geht auch der Appell an die Bevölkerung, nur mehr absolut notwendige Amtswege zu machen.
Ein Überblick:
- Sitzungen des Gemeinderates - wie Stadtsenat oder die Ausschüsse - werden weiter unter den verschärften Covid-Vorgaben abgehalten. Sie werden als Livestream im Internet übertragen. Hier verweist die Stadt auf das interaktive Bürger*innen-Portal.
- Die Bibliotheken bleiben während des zweiten Lockdowns als einzige Freizeit- und Kultureinrichtungen österreichweit geöffnet: Die Stadtbibliothek Salzburg hält demnach zu den normalen Öffnungszeiten montags, donnerstags und freitags von 10 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 15 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr für ihre Kund*innen offen. Nach wie vor gelten die Hygieneregeln: Maske tragen und Mindestabstand von einem Meter einhalten.
- Der Bücherbus muss bis einschließlich 30. November in der Garage bleiben. Ebenfalls ab Dienstag ist die Panoramabar geschlossen. Alle Veranstaltungen in der Stadtbibliothek und in der Panoramabar im November sind abgesagt. Es gilt die Empfehlung, auf das umfangreiche digitale Angebot auszuweichen.
- Die Stadtgalerien (Mozartplatz 5, Museumspavillon, Lehen, Rathaus und Zwerglgartenpavillon) bleiben vorläufig bis 30. November geschlossen. Auch das Stadtarchiv stellt auf Terminvergabe um.
- In allen Servicebereichen, wie Stadtservice im Schloss Mirabell oder das Wohnservice im Kiesel, wird empfohlen, auf Online- oder telefonische Beratungen online auszuweichen. Wirklich unaufschiebbare Erledigungen soll es nur nach voriger Terminvergabe geben. Pflichtaufgaben, wie das Pass-, Fremden oder Meldewesen, werden weitergeführt. Alle Behördenverfahren im Meldeservice werden nur im digitalen oder postalischen Wege durchgeführt. Ausnahme bleibt gezwungenermaßen die „Lebensbestätigung“. Unterstützungen für Volksbegehren werden nur bei vorhergehender Anmeldung entgegengenommen.
- Auch in der Fremdenrechtsbehörde findet der Parteienverkehr nur eingeschränkt statt. Verlängerungsanträge zu Aufenthaltstiteln bzw. Visa können postalisch oder per Mail eingebracht werden. Die Mitarbeiter*innen melden sich verlässlich, sobald ein Ergebnis vorliegt.
- Hochzeiten sind aktuell grundsätzlich weiterhin möglich, wenn auch unter Einhaltung des aktuellen COVID-19-Maßnahmengesetzes: An der Hochzeit teilnehmen dürfen derzeit nur das Brautpaar plus Teilnehmer*innen aus einem weiteren, gemeinsamen Haushalt. Demnach können entweder ein/e Musiker/in oder Fotograf/in oder Gäste (Trauzeugen) aus einem Haushalt an der Trauung teilnehmen. Das Brautpaar und alle Teilnehmenden müssen den Marmorsaal und den Vorraum mit Mund-Nasen-Schutz betreten und dürfen diesen erst nach Platznahme auf den zugewiesenen Stühlen abnehmen. Im Standesamt gibt es aktuell keinen persönlichen Parteienverkehr.
- Begräbnisse auf den städtischen Friedhöfen sind nur mehr mit maximal 50 Personen gestattet.
- Ab morgen Dienstag werden alle Freizeiteinrichtungen wie Eisarena, Bäder oder Sporthallen für den Breiten- und Hobbysport vorläufig gesperrt. Das betrifft auch das Paracelsus-Bad. Der Kurbetrieb bleibt aufrecht.
- Alle Veranstaltungsräume, die im Verfügungsbereich (z.B. TriBühne Lehen) der Stadtverwaltung sind, werden gesperrt. Ebenso gesperrt wird das Lehrschwimmbecken in der Mittelschule Taxham. Nicht betroffen ist die außerschulische Nachmittagsbetreuung, die weiterhin unter den Covid-19-Vorgaben stattfinden wird.
- Seniorenwohnhäuser: Die neue Verordnung des Bundes erfordert weitere Adaptierungen der Besuchsregeln. Mitarbeiter*innen müssen nach diesen neuen Vorgaben wöchentlich getestet werden. Besuche von Angehörigen dürfen nur mehr stattfinden, wenn diese beim Betreten einer Einrichtung ein negatives Test-Ergebnis vorweisen. Dabei darf der Anti-Gen-Test nicht länger als 24 Stunden und der PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Die Stadt Salzburg hofft bei der Abwicklung und Organisation auf ein einheitliches Vorgehen und Abwicklung der Tests für das ganze Bundesland.
- Die beliebten Märkte in der Stadt sind von dieser aktuellen Regelung nicht betroffen. Grünmarkt, Schranne etc. finden mit Abstand und Maske statt.
- Geöffnet hat auch der Recyclinghof in Maxglan von Montag bis Freitag von 7-18 Uhr und Samstag von 7-14 Uhr. Die bestehende Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben natürlich aufrecht.
- Die Öffnungszeiten der Bewohnerservicestellen bleiben unverändert. Es wird lediglich um vorherige Terminvereinbarung gebeten, um ein Aufeinandertreffen von zu vielen Personen zu vermeiden. Veranstaltungen aller Art finden nicht statt, mit Ausnahme der Rechtsberatung für Frauen und den „Wenn Nachbarn nerven“-Angeboten im Schloss Mirabell.
- Friedhöfe, Parks, Spielplätze und sämtliche Outdoor-Freizeitanlagen (Boulderwand, Skater-Parks, etc.) sind weiterhin frei zugänglich.
- Dort, wo es rasch umsetzbar ist, stellt die Stadtverwaltung wieder auf digitale Zusammenarbeit (Smart Working) um.
Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass dies noch einmal einschneidende Maßnahmen sind. Damit das öffentliche Leben weiter funktioniert, sind diese jedoch notwendig. Sie behält sich weitere Einschränkungen vor, abhängig von der aktuellen Lage.
Alle weiteren Informationen zu den Servicebereichen, wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, digitale Angebote etc. findet man auf dem kommunalen Informationsportal unter www.stadt-salzburg.at
Höfferer Jochen