Sozialausschuss: Grünes Licht für rund 4,2 Mio Euro „Mittelfristige“ für Jugendzentren

01.12.2022

Vier Tagesordnungspunkte hatten die Mitglieder des Sozial- und Wohnungsausschusses auf der Agenda ihrer öffentlichen Sitzung am Do, 1. Dezember 2022, unter dem Vorsitz von Bernhard Carl/ Bürgerliste.

Die Beschlüsse:

Ergänzend zu den vorhandenen Betriebsführungsverträgen/ jährlichen Verträgen schließt die Stadt Salzburg von 2023 bis 2025 mit folgenden Einrichtungen mittelfristige Förderverträge:

  • Verein Spektrum für die Jugendzentren Lehen, Taxham (inklusive Abenteuerspielplatz) und Kommunikationszentrum Kendlerstraße sowie für die Kinder- und Jugendarbeit Forellenweg und Bolaring-Siedlung
    Förderbetrag 2023-2025: 3.087.379,99 Euro
     
  • Verein zur Förderung von Jugendkultur und stadtteilorientierter Jugendarbeit in Itzling für das Jugendzentrum Corner
    Förderbetrag 2023-2025: 627.707,19 Euro
     
  • Katholische Aktion für das Jugendzentrum Iglu
    Förderbetrag 2023-2025: 210.500 Euro
     
  • Verein Open Doors, Verein zur Förderung Internationaler Jugendarbeit in Salzburg für das Jugendzentrum Get2gether
    Förderbetrag 2023-2025: 306.090 Euro - einstimmig beschlossen

Das SIR – Salzburger Institut für Raumforschung erhält heuer eine Förderung von 18.000 Euro für das Projekt „GERN für´s Klima“. Mit ihm sollen Maßnahmen für den Klimaschutz gesammelt und ressourcenschonende Lebensstile entwickelt werden. Adressaten sind die Wohnanlagen Engelbert-Weiß-Weg, Donnenberg-Park, und Friedrich-Inhauser-Straße. Zudem sollen auch die dortigen Hausverwaltungen mit eigenen Lehrgängen unterstützt werden. Hier brachte die ÖVP den folgenden Zusatzantrag ein: „Im Rahmen dieses Projekts soll in Zusammenarbeit mit dem Abfall- und Wirtschaftsservice ein Konzept zum Thema Abfallservice entwickelt und in das Projekt implementiert werden.“
Zusatz- und Hauptantrag einstimmig beschlossen

Einstimmig zur Kenntnis nahm der Ausschuss die Neuberechnung der Rückzahlung des Salzburger Pensionisten- und Rentnerbundes in der Höhe von 1.155,01 Euro und die daraus resultierende Nachforderung in Höhe von 330, 51 Euro.

Einstimmig wurden auch die neuen Selbstzahler-Tarife in den städtischen Seniorenwohnhäusern ab 1. Jänner 2023 beschlossen.

 

Sabine Möseneder