Gewaltschutz verstärken, Gewaltbetroffene entlasten

Hagenauer: Elektronischer Alarm für Gewalttäter mit Einstweiliger Verfügung
14.02.2023
Informierten am heutigen Valentinstag bei einem Medientermin zur Idee des elektronischen Armbandes für Gewalttäter:
Frauenbeauftragte Alexandra Schmidt (Team Vielfalt) und Stadträtin Anja Hagenauer.

Nicht für alle Beziehungen ist der Valentinstag ein glücklicher Tag. Vor allem, wenn Gewalt im Spiel ist. Das erste wirksame rechtliche Mittel für Betroffene von häuslicher Gewalt – meist Frauen – ist die Wegweisung (Betretungs- oder Annäherungsverbot). Doch oft verschaffen sich Gewalttäter auch nach Wegweisungen und einstweiligen Verfügungen unter einem Vorwand wieder Zutritt zur früheren gemeinsamen Wohnung und schlagen erneut zu. Gewaltbetroffene müssen nach heutiger Rechtslage dann selbst die Polizei rufen. Das gelingt oft nicht, oder es ist schon zu spät. So geschehen bei einem tragischen Fall in Schallmoos im März 2021, als ein Gewalttäter die Wegweisung missachtete und seine vormalige Partnerin ermordete.

Täter sollen „Transmitter-Armband“ tragen
Sozialstadträtin Anja Hagenauer fordert daher, dass die Gerichte die Gewalttäter bei einstweiligen Verfügungen in Zukunft auch zum Tragen eines Transmitter-Armbandes verpflichten. Diese Vorrichtung alarmiert per Warnsignal die Polizei, wenn ein Betretungs- oder Annäherungsverbot verletzt wird.

„Opferschutz gehört verbessert“
„Vor allem Frauen und Kinder von weggewiesenen Gewalttätern leben oft in Angst, dass ihr Peiniger zurückkommt. Gewalttäter finden Ausreden wie ‚Ich möchte nur ein paar Hemden oder einige Papiere holen‘, verschaffen sich so Zutritt und bringen Frauen und Kinder erneut in Gefahr. Das gehört verbessert. Mit einem solchen elektronischen Warnsystem direkt an die Polizei muss sich die Betroffene nicht auch noch selbst um ihren Schutz kümmern. Das ist Aufgabe des Staates“, weiß Anja Hagenauer, ressortzuständig für die Kinder- und Jugendhilfe und das Team Vielfalt mit allen Maßnahmen für die gewaltfreie Stadt Salzburg.   

System in Spanien bereits im Einsatz
Das Grundprinzip der elektronischen Überwachung verurteilter Gewalttäter mittels Armbandes existiert in Spanien bereits seit 2009 und wurde dort erstmals in der Region Madrid eingeführt. Bei der aktuellen Änderung der Gewaltschutzgesetzgebung in ganz Spanien im Jahr 2022 wurde das System ausgeweitet. In Spanien erkennt das System eine Annäherung ab 500 Metern und kann in Abstufungen verschiedene Warnungen und Alarme auslösen.

„Wenn Gewaltbetroffene selber die Polizei holen müssen, sind sie oft nicht mehr dazu in der Lage, wenn der Gewalttäter schon vor der Tür steht oder in der Wohnung ist. Vielleicht nimmt ihnen der Gewalttäter das Telefon weg oder es ist schlicht und einfach keine Zeit mehr. Würde die Polizei frühzeitig automatisch alarmiert, wären gewaltbetroffene Frauen und Kinder viel besser geschützt. Immerhin kann es darum gehen, dass ein Mord verhindert wird“, sagt Alexandra Schmidt, Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt und im Team Vielfalt zuständig für Frauen.

Zahlen, Daten, Fakten
Die Polizei hat im Jahr 2022 in der Stadt Salzburg 353 Betretungs bzw. Annäherungsverbote ausgesprochen. Im Jahr 2021 waren es 373. Davon hat das Bezirksgericht im Jahr 2022 insgesamt 118 einstweilige Verfügungen angeordnet, im Jahr 2021 waren es 132. In Österreich gab es im Jahr 2022 mutmaßlich 28 Femizide, also geschlechtsbezogene Frauenmorde, im Jahr 2021 waren es 29 und darüber hinaus 63 Mordversuche.

Wegweisung, Einstweilige Verfügung - Begriffsdefinition
Wenn eine Person konkret gefährdet ist, wird der Gefährder aus der Wohnung weggewiesen und darf zwei Wochen nicht zurückkommen. Mitbetroffene Kinder sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen geschützt. Die Wegweisung wird von der Polizei ausgesprochen und – wenn nötig – überprüft.

Eine gerichtliche „Einstweilige Verfügung“ für einen längerfristigen Schutz kann innerhalb dieser zwei Wochen beim Bezirksgericht beantragt werden. Das Gericht verbietet dann dem Gefährder die Rückkehr in die Wohnung oder verbietet den unmittelbaren Aufenthalt in der Umgebung der Wohnung oder anderen Orten wie dem Arbeitsplatz. Eine Einstweilige Verfügung wird in der Regel für sechs Monate ausgesprochen, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sie bis zu einem Jahr auszuweiten – oder bis zum Ende eines eventuell dann laufenden Scheidungs- oder Räumungsverfahrens.

Beratung und Hilfe für Gewaltbetroffene bieten in der Stadt Salzburg (Auswahl)

  • Gewaltschutzzentrum
  • Frauennotruf
  • Frauentreffpunkt
  • VIELE (Beratung für Migrantinnen)
  • Rechtsberatung im Team Vielfalt

Speziell für Kinder und Jugendliche (Auswahl)

  • Kids-Line
  • Kinderschutzzentrum
  • KIJA – Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg

Info-Z/Schrattenecker