REK Entwicklungsplan
Nähere Informationen zum Entwurf des REK-Entwicklungsplans

Im REK-Entwicklungsplan sind folgende Flächen (verpflichtende Inhalte gemäß § 25 Abs 3 ROG 2009) dargestellt:
- Flächen, die für eine Baulandausweisung in Betracht kommen:
Dies umfasst die Entwicklungspotentiale gegliedert nach den jeweiligen Typen des Bedarfsdeckungsmodells (siehe REK-Textteil):
Typ 1 – gewidmete, unbebaute Flächen,
Typ 2 – mögliches neues Bauland,
Typ 3 – Transformationsflächen sowie
Typ 4 – Innenentwicklung.
- Flächen, die für die Freiraumentwicklung von Bedeutung sind:
Dies umfasst Flächen zur Neuaufnahme in die Grünlanddeklaration und/oder in den regionalen Grüngürtel und für die in diesem Zusammenhang eine Änderung der Grünlandkategorie bzw. für die eine „Rückwidmung in eine Grünlandkategorie“ vorgesehen ist.
Alle Flächenweisen im Entwicklungsplan jeweils eine Tabelle mit folgenden Informationen auf:
- Identifikationsnummer des Entwicklungspotentials
- Flächengröße
- Angaben zur künftigen Nutzung
- Verweis auf die Nummer der Umweltprüfung, falls die Fläche umweltgeprüft wurde.
- Der "Siedlungsschwerpunkt":
Die Abgrenzung des Siedlungsschwerpunkts ist für die Ausweisung der Widmungskategorie "Gebiete für den förderbaren Wohnbau (FW)" erforderlich.