Hilfe in besonderen Lebenslagen
Im Einzelfall und nach individueller Prüfung kann zur Behebung außergewöhnlicher Notsituationen eine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden:
- zur Beibehaltung von Wohnraum (zur Abwendung einer Delogierung)
- zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum
- zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage
Abhängig von verschiedenen persönlichen Voraussetzungen ist die Hilfe in besonderen Lebenslagen auch unabhängig von einem Mindestsicherungsbezug möglich. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen
1. Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen,
2. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg,
3. Per Fax: 0662/8072-3209,
4. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at,
5. Persönlich abgeben im Sozialamt: Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten
Formulare
- Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragengem. § 19 Abs 1 Salzburger Mindestsicherungsgesetz, ... [2]
- Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragenMit diesem pdf-Formular können Sie gem. § 19 Abs 1 Salzburger Mindestsicherungsgesetz Hilfe beantragen. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.