Hilfe in besonderen Lebenslagen

Im Einzelfall und nach individueller Prüfung kann zur Behebung außergewöhnlicher Notsituationen eine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.
Sie ist für jene Personen vorgesehen, die aufgrund besonderer Umstände und Ereignisse sozial gefährdet sind (Hilfe zur Beschaffung von Wohnraum bzw. zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen).
Diese Hilfe kann auch Personen gewährt werden, welche keine Sozialunterstützung beziehen.
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen

  1. Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen,
  2. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg,
  3. Per Fax: 0662/8072-3209,
  4. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at,
  5. Persönlich abgeben im Sozialamt:
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten.

Benötigte Dokumente: Siehe Formular