Schaden: Kinderlärm als zumutbar ins Baurecht aufnehmen!

06.06.2014

Mit einem Lösungsvorschlag in Sachen Kinderlärm ist Salzburgs Stadtoberhaupt Heinz Schaden nun an den Landesgesetzgeber herangetreten. In einem Schreiben an Landeshauptmann Wilfried Haslauer schlägt der Bürgermeister vor, in Anlehnung an das Land Steiermark eine Bestimmung ins Salzburger Baurecht aufzunehmen, die Kinderlärm als „zumutbar“ qualifiziert.

Schaden verweist darauf, dass dies bereits einhellig im Parteienübereinkommen für die laufende Funktionsperiode des Gemeinderates vereinbart worden sei.

Der Bürgermeister: „Gerade im städtischen Raum ist die Thematik vielerorts gegenwärtig. Wir müssen Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten für Sport und Spiel schaffen. Und das muss möglichst nah an den Wohnorten geschehen.“

Im § 13 Absatz 12 des steiermärkischen Baugesetzes heißt es dazu: „Zu den unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen zählen jedenfalls nicht Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen für Schulpflichtige oder ähnlichen Anlagen.“

Karl Schupfer