Zur Grillsaison: Sicherheitstipps der Salzburger Berufsfeuerwehr

16.03.2017

Stefan Krakowitzer, Brandschutzbeauftragter der Stadt Salzburg, hat zum Start der Grillsaison die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und hilfreiche Tipps für sicheres Grillen zusammengestellt.

Zur Gesetzeslage

Kleine Grill- und Lagerfeuer dürfen an geeigneten Plätzen – jedoch nicht in städtischen Parks (siehe Hinweistafeln!) – und auf Privatgrund angezündet werden. Das gilt, solange keine unmittelbare Gefährdung von angrenzenden Grundstücken und Bauten durch Funkenflug gegeben ist. Bei Wohnbauten bzw. Mietwohnungen sind Einschränkungen des Grillens oft in der Hausordnung festgelegt.

Lager- und Grillfeuer dürfen nur mit trockenem, unbehandeltem Holz bzw. Holzkohle unterhalten werden (Bundesluftreinhaltegesetz). Bei großer Trockenheit oder starkem Wind ist das Entzünden eines Feuers generell verboten! (§ 4 Feuerpolizeiordnung).

Im Wald und soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen – auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) –, ist das Entzünden oder Unterhalten von Feuer und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten. Dazu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern oder Rauchwaren (§ 40 Forstgesetz).

Vor dem Grillen

• Der Grill sollte im Freien stehen. Jede Überdachung hindert Wärme und Rauch am gefahrlosen Abziehen. In geschlossenen Räumen oder unter Dächern (z. B. auf dem Balkon) bitte nur elektrische Grillgeräte verwenden, ansonsten droht eine Kohlenmonoxid-Vergiftung.
• Den Grill auf einer ebenen, ausreichend großen Fläche platzieren. Abstand von brennbaren Materialien (z.B. Büsche, Hecken, gedämmte Wände etc.) halten.
• Immer einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher sowie Handschuhe bereithalten.
• Das Anzünden sollte nur mit zugelassenen Grillanzündern erfolgen. Geeignete Mittel wie z.B. organische Anzünd-Würfel gibt‘s im Fachhandel. Größte Vorsicht bei flüssigen Anzündhilfen!
• Bei Gas-Grillern die Gasflasche und die Zuleitung immer außerhalb des Hitzebereichs des Grillers platzieren.

Während des Grillens

• Den Griller niemals unbeaufsichtigt lassen!
• Kleinkinder gehören nicht an den Grill. Sicherheitsabstand unbedingt einhalten!
• Auf keinen Fall brennbare Flüssigkeiten (z.B. Spiritus o.ä.) während des Grillens verwenden!

Nach dem Grillen

• Restliche Glut unter Aufsicht kalt werden lassen bzw. diese mit viel Wasser gründlich ablöschen (Vorsicht: Wasserdampf - Verbrühungsgefahr!). Erst völlig erkaltete Kohlen entsorgen.
• Die Asche keinesfalls in einen Behälter mit brennbarem Inhalt (Müll) werfen. Besser nicht brennbare Behältnisse verwenden (Asche nach 24 Stunden noch zündfähig!)

Im Notfall

• Wenn doch etwas schief gehen sollte, sofort die Feuerwehr über den Notruf 122 informieren und Erste Hilfe leisten.
• Brennende Kleidung mit Wasser löschen oder mit Decken, Kleidungsstücken und Wälzen auf dem Boden ersticken.
• Kleidung entfernen, jedoch auf der Haut anklebende Kleidungsstücke dort belassen.
• Sofort und anhaltend bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit Wasser kühlen.

Tipps der Berufsfeuerwehr:
Tipps der Berufsfeuerwehr:

Karl Schupfer