Planungsausschuss: Korrekturen zum Flächenwidmungsplan vertagt

21.06.2018

Diskutiert, aber auf Antrag der SP einhellig für Klubberatungen zurückgestellt, wurde im Planungsausschuss heute, 21.6.2018, der Amtsvorschlag zur gesamtstädtischen Änderung des Flächenwidmungsplans für „Plankorrekturen“. Der Akt kommt nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung im Ausschuss.

Mit dem Großprojekt „Plankorrekturen“ zum Flächenwidmungsplan (FWP 1997) für die ganze Stadt Salzburg sind die Fachleute im Amt für Stadtplanung und Verkehr schon seit 2014 beschäftigt: Im Rahmen des REK 2007 hatten detaillierte Überprüfungen von Bauland-Grünlandgrenzen gezeigt, dass teilweise technisch/digitale Unschärfen bestanden, und manche Widmungen nicht mehr dem Bestand oder auch geänderten gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Diese, unmittelbar auf dem REK 2007 beruhenden Veränderungen wurden nun ebenso behandelt, wie eine parzellenscharfe Flächenbilanz für den – ebenfalls im Regionalprogramm festgelegten – Grüngürtel für den Ballungsraum und sowie für die Grünland-Deklaration. Überprüft und gegebenenfalls korrigiert wurde darüber hinaus zu folgenden Themen:

• Gewässerflächen und die daraus abgeleiteten begleitenden Grünstreifen (z.B. wegen Veränderungen durch Renaturierung)
• Verkehrsflächen (z.B. Rückwidmung von Flächen beim Flughafen, die früher auf Basis eines mittlerweile geänderten Bundes-Bescheids für den Flughafen gewidmet waren; Umwidmung zu Verkehrsflächen aufgrund der aktuellen Trassenführung, wie etwa 3. Gleis Freilassing)
• Anpassung an den Bestand (wenn z.B. unterschiedliche Widmungen für ein und dasselbe Gebäude bestanden)
• Bereinigung von überholten Sonderflächen (beispielsweise gelten nach aktueller Rechtslage Beherbergungsbetriebe ab 121 Zimmern als Großbetriebe, zuvor lag die Grenze bei 50 Zimmern mit entsprechender Widmung)
• Bereinigung von überholten Immissionsschutzstreifen (z.B. weil Belastungen durch Schutzmaßnahmen reduziert sind)
• Stimmigkeit der Widmungen an den Stadtgrenzen

Rückfragen und Stellungnahmen von Eigentümer*innen gab es insbesondere zu den fast durchgehend auf fünf Meter verbreiterten gewässerbegleitenden Grünstreifen. In all jenen Fällen, wo es dadurch zur Umwidmung von mehr als 50 m2 geht, hat das Amt direkten Kontakt aufgenommen und individuelle Information und Beratung gegeben. Generell gilt, dass die Ausnutzbarkeit der Fläche (Bebauungsdichte) durch die neu bzw. erweitert gewidmeten Grünlandstreifen nicht reduziert wird, wenn bereits eine Bauplatzerklärung vorliegt.

Ebenfalls „auf Klub“ (Antrag BL) gingen die Fraktionen mit einem Dringlichkeitsantrag zur Mitgliedschaft der Stadt Salzburg im Verein zur Förderung der Regional Stadt Bahn (RSB). Den Antrag hat die SP Ende Mai eingebracht, eine gründlichere Auseinandersetzung mit dem Thema wurde allseits befürwortet. Wiedervorlage im Ausschuss nach der Sommerpause.

Außerdem heute diskutiert und einstimmig beschlossen:

• Bebauungsplan der Grundstufe im Bereich „Altmaxglan Zentrum“; hier soll der niedrigere Bauteil zwischen den Volksschulen Maxglan I und II durch einen höheren Bau samt Lift zu barrierefreien Erschließung beider Schulen ersetzt werden.

• Bebauungsplan der Aufbaustufe „Wohnbebauung Albert-Birkle-Straße“; auf dem Areal sollen zwei Gebäude mit insgesamt 30 geförderten Mietwohnungen entstehen. Ein eigener Amtsbericht wird sich in diesem Zusammenhang mit einem kleinräumigen Verkehrskonzept rund um den Neubau befassen.

Cay Bubendorfer