Quelle: Johannes Killer

Architekturgruppe 4 (Gestaltungsbeirat)

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats: Josef Saller, Nils Buschmann, Joëlle Zimmerli, Michaela Wolf, Dominik Bueckers

Dem 1983 ins Leben gerufenen Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg obliegt die Begut­achtung von Großprojekten (Neuerrichtung oder erhebliche Änderung der äußeren Gestalt) mit einer

  • Bruttogeschoßfläche über 2.000 m² oder
  • Baumasse über 7.000 m³ (im Gewerbegebiet über 15.000 m³).

In diesen Fällen ist ein Bebauungsplan der Aufbaustufe aufzustellen, welcher hinsichtlich Städtebau ebenfalls vom Gestaltungsbeirat beurteilt wird.

Das unabhängige Expertengremium besteht aus Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung und wird vom Gemeinderat für jeweils 3 Jahre bestellt. Die Sitzungen finden alle 2 Monate statt und werden grundsätzlich öffentlich abgehalten. Interessierte Bürger*innen können den öffentlichen Teilen der Sitzung als Zuhörer beiwohnen.

Ausgenommen von der oben angeführten Regelung sind Bauvorhaben im Bereich der Schutzzonen nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 (hier liegt die Zuständigkeit bei der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung beim Amt der Salzburger Landesregierung).

Aktuelle Gestaltungsbeiratsmitglieder des 14. GBR

  • Dipl. Arch. Dominik Bueckers (Vorsitzender) - Zürich/CH
  • Dipl.-Ing. Nils Buschmann - Berlin/D
  • Dipl.-Ing. Arch. Josef Saller - Wien/A
  • Arch. Prof. Michaela Wolf - Brixen/I (stellvertretende Vorsitzende)
  • Dr. Joëlle Zimmerli - CH

Sachbearbeiter*in für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Tanja Schablas-Braun
Planungsrechtliche Beurteilung (auch Gestaltungs beiratsprojekte); Bescheinigung gem § 12 Abs 2 S.GVG 2023

Sachbearbeiter*in für die architektonische Begutachtung
Amt für Stadtplanung und Verkehr
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2680
Fax: +43 662 8072 2081
E-Mail: stadtplanung@stadt-salzburg.at
Dipl.-Ing. Veronika Hirner
Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates; Begutachtung der Architekturgruppe 2 links der Salzach ausgenommen der KG Itzling und Stadt Salzburg; Sachverständigentätigkeit;