STADT ERLÄSST NACHTFAHRVERBOT FÜR LKW ÜBER 3,5 TONNEN

14.11.1994

stadt erlässt nachtfahrverbot für lkw über 3,5 Tonnen
Tritt mit Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft

Laut Verordnung dürfen künftig Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen in der Zeit von 22.30 Uhr bis 5.00 Uhr nicht mehr im Ortsgebiet von Salzburg unterwegs sein. Ausgenommen von dem Fahrverbot sind lärmarme Lkw, deren Fahrer eine Bestätigung (nach § 8b Abs. 4 KDV 1967) mit sich führen.

Nicht betroffen sind weiters folgende Straßen: Metzgerstraße, Kürschnerstraße, Bäckerstraße, Tischlerstraße, Kupferschmiedstraße, Gerberstraße sowie Seilerstraße.

 

 

 

Presseinformation vom 01.01.1994

 

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