BAUBEHÖRDE DER STADT INFORMIERT ÜBER DAS NEUE BAURECHT

01.07.1997

BAUBEHÖRDE DER STADT INFORMIERT ÜBER DAS NEUE BAURECHT
Tag der offenen Tür am 7. und 8 Juli, jeweils von 13 bis 18 Uhr

 

Mit heutigem Tag, 1. Juli 1997, ist das neue Salzburger Baurecht in Kraft getreten, das die Bauverfahren wesentlich vereinfachen und verkürzen wird. So wurde unter anderem nicht nur der Katalog bewilligungsfreier Baumaßnahmen beträchtlich erweitert, sondern außerdem eine neue "Bauanzeige" eingeführt. Dieses verkürzte Bauanzeige-Verfahren endet unter bestimmten Bedingungen nach drei Monaten mit einem Bescheid.

 

Aus Anlaß des Inkrafttretens des neuen Salzburger Baurechts gibt es bei der Baubehörde der Stadt, Auerspergstraße 7, einen (zweigeteilten) Tag der offenen Tür, an dem, wie Magistratsdirektor Ing. Dr. Josef Riedl betont, die Bürger die Verwaltung als kompetentes, dienstleistungsorientiertes und dialogstarkes "Unternehmen Magistrat" kennenlernen können.

 

Am Montag, 7. Juli, und Dienstag, 8. Juli 1997, haben alle interessierten Salzburgerinnen und Salzburger jeweils von 13 bis 18 Uhr Gelegenheit, sich in der Auerspergstraße 7 von Fachleuten der Baubehörde detailliert über das neue Baurecht informieren zu lassen.

Neben der Präsentation des neuen Baurechts gibt die Baubehörde am Tag der offenen Tür auch Einblick in ihren vielfältigen Aufgabenbereich und zeigt außerdem die Funktionsweise der Digitalen Stadtkarte, wo per Mausklick individuelle Infrastrukturdaten der Stadt auf den Bildschirm geholt werden können.

MD01 - Service und Information