Gesundheitsamt der Stadt Salzburg übernimmt neue Aufgabenbereiche

18.01.1999

GESUNDHEITSAMT DER

STADT SALZBURG ÜBERNIMMT NEUE AUFGABENBEREICHE
Als Gelbfieber-Impfstelle verbessertes

Service für Fernreisende

 

 

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

hat das Gesundheitsamt der Stadt Salzburg als Gelbfieber-Impfstelle anerkannt.

Durch diese Würdigung der jahrzehntelangen Erfahrung wird die Tätigkeit des

Amtes im Bereich Impfwesen für Fernreisende wesentlich aufgewertet.

 

 

 

Den zahlreichen Fernreisenden kann damit nun ein stark

verbessertes Service angeboten werden, da nunmehr alle für Auslandsreisen erforderlichen

Impfungen (u.a. Hepatitis A, B, A/B; Typhus, Meningokokken-Meningitis, Japan

B-Encephalitis) neben umfassender, äußerst kompetenter Beratung im städtischen

Gesundheitsamt, Anton-Neumayr-Platz 3, 1.Stock, Zimmer 107, erhältlich sind.

 

 

 

Für nähere Informationen steht Amtsleiter Dr. Joachim

Hötzinger, Tel. 8072-4810 bzw. 4814 gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Seit 4.1.99 fällt die Vollziehung des Suchtmittelgesetzes in

die alleinige Zuständigkeit des Gesundheitsamtes (Mag.-Abt. 1/08) der Stadt.

Nun ist die Aktenübergabe vom bisher für diesen Bereich zuständigen Amt für

Umweltschutz abgeschlossen. Mit heutigem Tag (Montag, 18.1.) übernimmt das

Gesundheitsamt auch nach außen wirksam die Vollziehung des Suchtmittelgesetzes.

 

 

 

Gesundheitsamt-Mitarbeiter Horst Prudl ist der neue

Drogen-Sachbearbeiter der Stadt, sein Büro befindet sich im Erdgeschoß des

Gesundheitsamtes, Zimmer E05. Dessen rechtliche Beratung übernahmen Fachleute

des Amtes für Umweltschutz (Mag.-Abt. 1/01) und der Abteilungsleitung 1/00.

Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz

führt das ebenfalls zur Abteilung 1 gehörende Strafamt (Mag,-Abt. 1/06) durch.
 

 

 

 

 

MD01 - Service und Information