Einleitungsverfahren für Volksbegehren: Unterstützungserklärungen können im Wahl- und Einwohneramt im Kieselgebäude abgegeben werden
Einleitungsverfahren
für Volksbegehren: Unterstützungserklärungen können im Wahl- und Einwohneramt
im Kieselgebäude abgegeben werden
Unterstützungserklärungen
für eine Einleitung des "Volksbegehrens gegen den Ausverkauf von Wald und
Wasser" können in der Stadt Salzburg im Wahl- und Einwohneramt bis 3.
November 2000 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Montag zusätzlich
von 13.30 bis 16 Uhr deponiert werden.
Eine
wesentliche Änderung zu früheren Verfahren ergibt sich durch die kürzlich
abgeschlossene Übersiedlung des Wahl- und Einwohneramtes der Landeshauptstadt
Salzburg. Unterstützungserklärungen für
die Einleitung eines Volksbegehrens müssen in der Stadt Salzburg jetzt im
Wahl-
und Einwohneramt,
Saint-Julien-Straße
20, 4. Stock,
5024
Salzburg
abgegeben
werden.
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