Einleitungsverfahren für Volksbegehren: Unterstützungserklärungen können im Wahl- und Einwohneramt im Kieselgebäude abgegeben werden

18.10.2000

Einleitungsverfahren

für Volksbegehren: Unterstützungserklärungen können im Wahl- und Einwohneramt

im Kieselgebäude abgegeben werden

 

 

 

Unterstützungserklärungen

für eine Einleitung des "Volksbegehrens gegen den Ausverkauf von Wald und

Wasser" können in der Stadt Salzburg im Wahl- und Einwohneramt bis 3.

November 2000 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Montag zusätzlich

von 13.30 bis 16 Uhr deponiert werden.

 

 

 

Eine

wesentliche Änderung zu früheren Verfahren ergibt sich durch die kürzlich

abgeschlossene Übersiedlung des Wahl- und Einwohneramtes der Landeshauptstadt

Salzburg.  Unterstützungserklärungen für

die Einleitung eines Volksbegehrens müssen in der Stadt Salzburg jetzt im

 

 

 

Wahl-

und Einwohneramt,

 

Saint-Julien-Straße

20, 4. Stock,

 

5024

Salzburg

 

 

 

abgegeben

werden.

 

 

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