EINWENDUNGEN DER STADT GEGEN ATOMMÜLLLAGER GUNDREMMINGEN II

14.12.2001

EINWENDUNGEN DER STADT

GEGEN ATOMMÜLLLAGER GUNDREMMINGEN II

 

Dr. Schaden: kämpfen gegen

atomare Bedrohung der Bevölkerung

 

 

 

Namens der Stadt Salzburg

hat Bürgermeister Dr. Heinz Schaden heute Freitag, 14. Dezember 2001, die Einwendung

der Stadt Salzburg gegen das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen II an

das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter (D) abgeschickt. Damit

dokumentiert die Stadt Salzburg erneut den einstimmigen Beschluss des Stadtsenats,

sich gegen jede potenzielle atomare Bedrohung der Salzburger Bevölkerung zur

Wehr setzen zu wollen. Auch gegen das Zwischenlager Ohu wurde bereits eine

Einwendung deponiert.

 

 

 

"Temelin ist in aller

Munde. Wir müssen uns aber bewusst machen, dass dieses Akw an Österreichs

Grenze bei weitem nicht die einzige derartige Bedrohung für unsere Gesundheit

und Umwelt ist. Deshalb wird sich die Stadt Salzburg auch gegen weitere Akws

und Atommülllager in unserer weiteren Umgebung vehement zur Wehr setzen",

stellt Bürgermeister Schaden mit ausdrücklichem Dank an die unermüdlichen

AktivistInnen der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) fest.

 

 

 

Einwendungsformulare für

Unterschriften gegen das Zwischenlager Gundremmingen II liegen zu den

Amtszeiten im Bürgerservice der Stadt Salzburg, Schloss Mirabell, EG auf.

 

 

 

Das Einwendungsschreiben

der Stadt Salzburg im Wortlaut:

 

 

 

Bürgermeister Dr. Heinz

Schaden       Salzburg,

13.12.2001

 

 

 

An das

 

Bundesamt für

Strahlenschutz

 

Postfach 100149

 

D 38201 Salzgitter

 

 

 

Betrifft:

Umweltverträglichkeitsprüfung für Brennelemente-

          Zwischenlager am Standort des

Kernkraftwerkes

          Gundremmingen II in der

Gemeinde Gundremmingen,

          Bayern;

          Einwendungen

 

 

 

Entsprechend dem

einstimmigen Beschluss des Stadtsenat vom 24.10.2001 werden von der

Stadtgemeinde Salzburg folgende Einwendungen gegen die von der E.ON Kraftwerk

GmbH, der RWE Power AG und den Kernkraftwerken Gundremmingen Betriebs-GesmbH geplante

Errichtung eines Brennelemente-Zwischenlagers beim Standort des Kernkraftwerkes

Gundremmingen II in der Gemeinde Gundremmingen, erhoben:

 

 

 

1.) Das geplante

Atommüllzwischenlager erhöht als dritte Atomanlage das Aktivitätsinventar des

do. Atomstandorts drastisch. Damit erhöhen sich die Risiken für katastrophale

Unfälle. Im Hinblick auf die Grenzüberschreitung solcher Einwirkungen wird das

Recht auf Gesundheit und Schutz von Leben und Gesundheit auch für die

Bevölkerung der Stadtgemeinde Salzburg in unakzeptabler Weise eingeschränkt.

 

 

 

2.) Ein Atommülllager

unmittelbar neben den in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken, bei denen ein

großer Unfall nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, stellt eine

zusätzliche große Gefahr dar. Das Lager ist ebenso unzureichend gegen einen

Unfall haftpflichtversichert, wie die beiden Atomkraftwerke.

 

 

 

3.) Die geplante

Lagerhalle ist auch nicht gegen Einwirkungen von außen (wie z.B.

Flugzeugabsturz, Erdbeben, Reaktorunfall, Brand, Terroranschlag etc.)

gesichert. Eine katastrophale Freisetzung radioaktiver Stoffe (ein einziger

CASTSOR-Behälter enthält mehr langlebige Radioaktivität als bei der

Reaktorkatastrophe in Tschernobyl freigesetzt wurde) ist daher nicht

auszuschließen.

 

 

 

4.) Die vom geplanten

Zwischenlager ausgehende Gamma- und Neutronenstrahlung wird die

Strahlenbelastung in der Umgebung erhöhen.

 

 

 

5.) Die Langzeitsicherheit

der Behälter ist nicht gewährleistet. Niemand weiß, ob über einen Zeitraum von

mindestens 40 Jahren die Behälter voll funktionsfähig bleiben. Die vorgesehenen

CASTOREN wurden niemals Fall- und Brandtests, die alle potentiellen praktischen

Fälle abdecken, unterzogen.

 

 

 

Die Stadtgemeinde Salzburg

behält sich vor, ihre Einwendungen auf dem geplanten Erörterungstermin

auszuführen und zu erweitern. Es wird daher beantragt, dass das Bundesamt für

Strahlenschutz dem Magistrat der Stadtgemeinde Salzburg Ort und Zeit des

Erörterungstermines mindestens einen Monat vorher schriftlich bekanntgibt,

damit für eine entsprechende Vertretung der Stadtgemeinde Salzburg bei der Verhandlung

vorgesorgt werden kann.

 

 

 

Hochachtungsvoll:

 

(Dr. Heinz Schaden)

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