EINWENDUNGEN DER STADT GEGEN ATOMMÜLLLAGER GUNDREMMINGEN II
EINWENDUNGEN DER STADT
GEGEN ATOMMÜLLLAGER GUNDREMMINGEN II
Dr. Schaden: kämpfen gegen
atomare Bedrohung der Bevölkerung
Namens der Stadt Salzburg
hat Bürgermeister Dr. Heinz Schaden heute Freitag, 14. Dezember 2001, die Einwendung
der Stadt Salzburg gegen das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen II an
das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter (D) abgeschickt. Damit
dokumentiert die Stadt Salzburg erneut den einstimmigen Beschluss des Stadtsenats,
sich gegen jede potenzielle atomare Bedrohung der Salzburger Bevölkerung zur
Wehr setzen zu wollen. Auch gegen das Zwischenlager Ohu wurde bereits eine
Einwendung deponiert.
"Temelin ist in aller
Munde. Wir müssen uns aber bewusst machen, dass dieses Akw an Österreichs
Grenze bei weitem nicht die einzige derartige Bedrohung für unsere Gesundheit
und Umwelt ist. Deshalb wird sich die Stadt Salzburg auch gegen weitere Akws
und Atommülllager in unserer weiteren Umgebung vehement zur Wehr setzen",
stellt Bürgermeister Schaden mit ausdrücklichem Dank an die unermüdlichen
AktivistInnen der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) fest.
Einwendungsformulare für
Unterschriften gegen das Zwischenlager Gundremmingen II liegen zu den
Amtszeiten im Bürgerservice der Stadt Salzburg, Schloss Mirabell, EG auf.
Das Einwendungsschreiben
der Stadt Salzburg im Wortlaut:
Bürgermeister Dr. Heinz
Schaden Salzburg,
13.12.2001
An das
Bundesamt für
Strahlenschutz
Postfach 100149
D 38201 Salzgitter
Betrifft:
Umweltverträglichkeitsprüfung für Brennelemente-
Zwischenlager am Standort des
Kernkraftwerkes
Gundremmingen II in der
Gemeinde Gundremmingen,
Bayern;
Einwendungen
Entsprechend dem
einstimmigen Beschluss des Stadtsenat vom 24.10.2001 werden von der
Stadtgemeinde Salzburg folgende Einwendungen gegen die von der E.ON Kraftwerk
GmbH, der RWE Power AG und den Kernkraftwerken Gundremmingen Betriebs-GesmbH geplante
Errichtung eines Brennelemente-Zwischenlagers beim Standort des Kernkraftwerkes
Gundremmingen II in der Gemeinde Gundremmingen, erhoben:
1.) Das geplante
Atommüllzwischenlager erhöht als dritte Atomanlage das Aktivitätsinventar des
do. Atomstandorts drastisch. Damit erhöhen sich die Risiken für katastrophale
Unfälle. Im Hinblick auf die Grenzüberschreitung solcher Einwirkungen wird das
Recht auf Gesundheit und Schutz von Leben und Gesundheit auch für die
Bevölkerung der Stadtgemeinde Salzburg in unakzeptabler Weise eingeschränkt.
2.) Ein Atommülllager
unmittelbar neben den in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken, bei denen ein
großer Unfall nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, stellt eine
zusätzliche große Gefahr dar. Das Lager ist ebenso unzureichend gegen einen
Unfall haftpflichtversichert, wie die beiden Atomkraftwerke.
3.) Die geplante
Lagerhalle ist auch nicht gegen Einwirkungen von außen (wie z.B.
Flugzeugabsturz, Erdbeben, Reaktorunfall, Brand, Terroranschlag etc.)
gesichert. Eine katastrophale Freisetzung radioaktiver Stoffe (ein einziger
CASTSOR-Behälter enthält mehr langlebige Radioaktivität als bei der
Reaktorkatastrophe in Tschernobyl freigesetzt wurde) ist daher nicht
auszuschließen.
4.) Die vom geplanten
Zwischenlager ausgehende Gamma- und Neutronenstrahlung wird die
Strahlenbelastung in der Umgebung erhöhen.
5.) Die Langzeitsicherheit
der Behälter ist nicht gewährleistet. Niemand weiß, ob über einen Zeitraum von
mindestens 40 Jahren die Behälter voll funktionsfähig bleiben. Die vorgesehenen
CASTOREN wurden niemals Fall- und Brandtests, die alle potentiellen praktischen
Fälle abdecken, unterzogen.
Die Stadtgemeinde Salzburg
behält sich vor, ihre Einwendungen auf dem geplanten Erörterungstermin
auszuführen und zu erweitern. Es wird daher beantragt, dass das Bundesamt für
Strahlenschutz dem Magistrat der Stadtgemeinde Salzburg Ort und Zeit des
Erörterungstermines mindestens einen Monat vorher schriftlich bekanntgibt,
damit für eine entsprechende Vertretung der Stadtgemeinde Salzburg bei der Verhandlung
vorgesorgt werden kann.
Hochachtungsvoll:
(Dr. Heinz Schaden)
MD01 - Service und Information