„Bombenprozeß“: Rückschlag für Stadt Salzburg in 2. Instanz – Urteil wird angefochten

12.03.2008

Die Stadt Salzburg hat im „Bombenprozess“ gegen die Republik Österreich in zweiter Instanz einen Rückschlag erlitten: Die Richter am Oberlandesgericht Linz haben der Berufung gegen das Urteil erster Instanz, in dem die Stadt Salzburg Recht erhalten hatte, stattgegeben. „Allerdings enthält das Urteil aus Linz Begründungen, die wir keineswegs akzeptieren können. Wir werden daher unsererseits gegen den Spruch berufen“, kündigt Bürgermeister Heinz Schaden an. So werden etwa Bestimmungen über die Entschärfung, wonach bei „Wahrnehmung“ eines Kriegsrelikts wie etwa eines Bombenblindgängers der Entminungsdienst zu verständigen ist, wortwörtlich ausgelegt: Diese Wahrnehmung könne nur „Sehen“ bedeuten, eine technische Prüfung etwa durch Bodensondierungen oder Auswertung von alten Luftbildern reicht nicht aus.
„Diese zynische Wortklauberei können wir nicht hinnehmen“, ärgert sich Schaden. Schließlich würden Bombenblindgänger niemals frei „wahrnehmbar“ in der Gegend herumliegen, sondern müssten immer aufwendig gesucht und freigelegt werden. Der Aufwand für diese gefährliche und teure Arbeit sei weder Kommunen und schon gar nicht privaten Grundstückseigentümern zuzumuten, fügt Schaden an. Die Salzburger Auseinandersetzung gilt daher auch als Musterprozess für dutzende andere betroffene Städte und unzählige private Grundstückseigner in ganz Österreich.

Abgesehen von der Auseinandersetzung in der Causa vor Gericht fordert Bürgermeister Heinz Schaden – auch als Vizepräsident des Österreichischen Städtebunds – den Bund zu einer vernünftigen und verantwortungsvollen Regelung für die Bergung der gefährlichen Kriegsrelikte. „Denn in Wahrheit ist es ja eine Schande, dass eine Stadt Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor Gericht um die Bewältigung dieser gefährlichen Bomben-Altlasten feilschen muss. Der Bund soll sich seiner Verantwortung bewusst werden und endlich ein Konzept und einen Zeitplan für die Sondierung und Entschärfung der Bombenblindgänger erstellen. Der dafür jüngst vorgestellte Gesetzesentwurf ist jedenfalls untauglich, weil er die Grundstückseigentümer mit dem Problem weitgehend alleine lässt“, schließt Schaden.

Greifeneder, Johannes (20222)