Bombenbergungen: Bund soll Lösung für ganz Österreich einführen

03.07.2009

Die aktuell bevorstehende Freilegung einer Bomben-Verdachtsfläche unter dem Bahndamm an der Hans-Prodinger-Strasse in Salzburg nutzt Bürgermeister Heinz Schaden, um auf die nach wie vor ungelöste Frage der Suche nach und der Freilegung von gefährlichen Kriegsrelikten hinzuweisen. „Der Bund setzt hier offenkundig auf Zeit – mit Vogel-Strauß-Politik lässt sich dieses buchstäblich hochbrisante Problem aber nicht lösen“, kritisiert Schaden.

Die Stadt Salzburg hat in den letzten Jahren bekanntlich sämtliche bekannten Verdachtsflächen auf öffentlichem Grund auf Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg untersuchen und gegebenenfalls entschärfen lassen. Anlass war die Detonation eines Blindgängers unter dem Baron-Schwarz-Park. Die Kosten für die Sondierungs- und Freilegungsarbeiten versucht die Stadt Salzburg vom Bund, der verfassungsrechtlich für die Entschärfung der Kriegsrelikte zuständig ist, ersetzt zu bekommen. Nachdem ein schon fix ausgehandelter Vergleich mit dem Bund in letzter Minute am Veto des damaligen Innenministers Ernst Strasser gescheitert war, versucht die Stadt seither, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Die Causa in Salzburg gilt als „Referenzfall“ für ganz Österreich, nachdem in vielen Städten, die starken Bombardements ausgesetzt waren (etwa Linz, Wiener Neustadt..) noch tausende ungeklärte Bomben-Verdachtspunkte vorhanden sind.

In erster Instanz hatte Salzburg mit seinen Ansprüchen Recht erhalten, in zweiter Instanz siegte der Bund. Der OGH hatte sich daraufhin in der Sache als unzuständig erklärt und die Angelegenheit an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet. Ein Spruch steht hier noch aus. Ein in der Zwischenzeit vom Bund vorgelegter Vorschlag für eine Kostenaufteilung wurde vom Städtebund als unannehmbar zurückgewiesen. „Dem Bund sollte endlich klar werden, dass die Causa nicht mit juristischen Winkelzügen geklärt werden kann. Nötig im Sinne der betroffenen Kommunen – aber und vor allem auch der privaten Grundstückseigentümer, die mit dem Problem völlig allein gelassen werden – wäre eine politische Lösung, in der der Bund seine Verantwortung für die Bomben-Entschärfung tatsächlich wahrnimmt“, verlangt Schaden zum wiederholten Male. Derzeit begrenzt der Bund seine Verantwortung mit der Arbeit des Entminungsdienstes – also ab dem Zeitpunkt, da die Bombe fertig zur Entschärfung freigelegt ist. Die viel aufwändigere Suche, Sondierung und Freilegung durch Spezialfirmen ist Sache des Grundstückseigentümers – „und gegen diese enge Sicht werden wir weiter auf allen Ebenen kämpfen“, meint Schaden.

Greifeneder, Johannes (20222)