Bgm. Preuner: Stadt stemmt „Herkulesaufgabe“ Gehaltsreform

17.10.2022
Im Stadtsenat einstimmig – Deutlich höhere Einstiegsgehälter ab 1.1.2023 – Bis zu 1.700 Umsteiger ins neue Besoldungssystem erwartet

Nächster Schritt zum Ziel: Am Montag, 17. Oktober 2022, hat der Salzburger Stadtsenat die Modellstellen, Gehaltstabellen und gesetzlichen Grundlagen zur Gehaltsreform im Magistrat einstimmig zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) sprach von einer „Herkulesaufgabe“, die konstruktiv und sachlich noch heuer abgeschlossen wird. Mit 1.1.2023 wird es dann deutlich höhere Einstiegsgehälter und bis zu 1.700 Umsteiger:innen vom bestehenden ins neue Besoldungssystem geben.

Nur Gewinner

Die dafür nötigen Änderungen im Magistratsbediensteten-Gesetz (MagBeG) waren kürzlich vom zuständigen Landtagsausschuss einstimmig gutgeheißen worden. Mit dem Beschluss im November-Landtag und flankierenden Verordnungen des Gemeinderates nimmt die Reform dann die letzten Hürden. Preuner: „Was mir dabei besonders wichtig ist: Es gibt keine Verlierer, nur Gewinner. Allein 2023 investieren wir zehn Millionen Euro dafür.“

Der Vorsitzende der Personalvertretung, Walter Fuchsbauer, dankte dem Stadtchef im Senat ausdrücklich dafür, dass mithilfe von Nebengebühren letzte Ungereimtheiten in den niedrigen Einkommensbändern ausgeräumt werden konnten. Und er betont: „Wir brauchen dringend das neue Gehaltsschema und stehen voll dahinter!“ Für geschätzt bis zu 1.700 Umstiegswillige werden 2023 zwei Beratungsplanstellen im Personalamt und – auf Zusatzantrag der SPÖ – eine in der Personalvertretung geschaffen.

Die Eckpunkte

Das neue, marktkonforme Gehaltssystem orientiert sich an der Funktion bzw. der ausgeübten Tätigkeit. Es wird 24 Gehaltsbänder aufweisen. Die Einkommenskurve wird mit höheren Einstiegsgehältern und niedrigeren Endbezügen abgeflacht, die Lebensverdienstsumme somit umverteilt.

Weitere Senatsbeschlüsse

  • Die Geschäftseinteilung des Magistrates (GEM) wird dahingehend geändert, dass die Festsetzung der Sperrstunde von Gastgewerbetrieben künftig vom Baurechtsamt durchgeführt wird, welches schon jetzt für gewerbliche Betriebsanlagen zuständig ist.
  • Der Quartalsbericht über Verfügungen von Bgm. Preuner in Höhe von rund 43.500 Euro für Meister- und Befähigungsprüfungen, Lehrabschlussprüfungen, Photovoltaik-Anlagen und StartUp- sowie Sonderförderungen wurde zu Kenntnis genommen.
  • Auch der zuletzt diskutierte, nicht asphaltierte und nicht beleuchtete Radweg parallel zur Alpenstraße (Otto-Holzbauer-Straße bis Kreuzhofweg) wurde einstimmig beschlossen. ÖVP-Klubobmann Christoph Fuchs konnte sich dabei nicht verkneifen, dass es „bemerkenswert ist, wie verbissen die Landesumweltanwältin hier agiert hat, die noch bis 2024 im Amt ist“. Fuchs hatte sich ja alle Unterlagen vorlegen lassen, warum sich diese gegen eine Asphaltierung und Beleuchtung der 200 m langen Strecke ausgesprochen hat. Baustadträtin Martina Berthold sah darin „einen Angriff, der nicht der Bedeutung der Maßnahme entspricht.“

Karl Schupfer