Ganztägige Schulformen: Assistenz- und Freizeitpädagogik sind keine Aufgaben der Städte und Gemeinden als Schulerhalter!
„Viele Köche verderben den Brei“, betonen Salzburgs Städtebundvorsitzender Bgm. Harald Preuner und Gemeindebundpräsident Bgm. Günther Mitterer übereinstimmend. Pflichtschule sei zwar gelebte, übergreifende Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften. Doch die jeweiligen Aufgaben müssten klar getrennt werden, sind sich Städtebund und Gemeindeverband einig.
Ihr Ziel: Die Gemeinde kümmert sich um das Haus und alles, was für einen reibungslosen Betrieb am Schulstandort notwendig ist. Bund und Land sorgen für Pädagogik, Betreuung und Verwaltung.
Pädagogisches Personal nur mehr vom Land
Noch ist die Realität aber eine andere! In ganztägigen Schulformen und bei Schulen mit schulischer Nachmittagsbetreuung wird das pädagogische Schulpersonal nach wie vor von mehreren Dienstgebern (Land, Stadt, Gemeinde, Vereine) gestellt. Das führt zu komplexen und unnötig aufwändigen Strukturen bei Zuständigkeiten, Finanzierung und Bürokratie.
Der langjährigen Forderung „Personal aus einer Hand“ trägt nun jener Vorschlag des Bildungsministeriums Rechnung, der eine Bündelung des gesamten pädagogischen Personals beim jeweiligen Land, also den Bildungsdirektionen, vorsieht. Das Konzept bedeute nicht nur eine Entflechtung der Personalbereitstellung, sondern auch Absicherung des Ausbaus, Rechtssicherheit für Eltern, Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen und Qualitätssicherung.
Finanzielle Überbrückung nötig
All diese Argumente untermauern die Dringlichkeit einer raschen Umsetzung und machen eine Verankerung im FAG-Paktum im Zuge der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen unumgänglich. Zudem brauche es jedenfalls eine Überbrückung der Finanzierung der bestehenden ganztägigen Schulangebote und der schulischen Nachmittagsbetreuung, da eine Umsetzung der Kompetenzbereinigung erst für das Schuljahr 2025/26 realisierbar scheint –und sich aufgrund des Bildungsinvestitionsgesetzes für das Jahr 2025 eine Finanzierungslücke zu Lasten der Städte und Gemeinden ergeben würde.
InfoZ / Schupfer