Stadtsenat: Direkte Demokratie und interne Kontrolle stärken

27.11.2023
Gesetzesinitiativen für mehr direktdemokratische Instrumente und neuen Stadtrechnungshof auf den Weg gebracht – Bgm. dirimiert bei Weltkulturerbe

Einstimmig sprach sich der Stadtsenat am Montag, 27. November 2023, dafür aus, an den Landesgesetzgeber heranzutreten, um weitere Instrumente der direkten Demokratie sowie die Umwandlung des Kontrollamtes in einen Stadtrechnungshof auf den Weg zu bringen. Beides war in politischen Arbeitsgruppen erarbeitet worden.

Neue „Stadtumfrage“

So soll es künftig im Stadtrecht die Möglichkeit einer „Stadtumfrage“ geben, die auf ein möglichst unverfälschtes Meinungsbild abzielt. Initiiert werden kann sie vom Bürgermeister, dem Gemeinderat oder mit 2.000 Unterschriften von in der Stadt Salzburg gemeldeten Personen. Zudem kann der Gemeinderat die Einrichtung von Bürger:innenräten (= im Zufallsverfahren ausgewählte Personen) zu Themen der Gemeindevollziehung beschließen.

Bürgerbefragungen bzw. Bürgerbegehren (für einen konkreten Gemeinderatsbeschluss) sollen – wenn dies der Bürgermeister anordnet oder der Gemeinderat beschließt – auch auf einzelne Wahlbezirke/Stadtteile begrenzt werden können, wenn sich ihr Inhalt darauf bezieht.

Die Beantragung einer Bürgerbefragung/eines Bürgerbegehrens soll durch ein normiertes Formular für Unterstützungserklärungen erleichtert und die Zulässigkeit bereits nach Vorliegen von 200 gültigen Unterschriften durch die Hauptwahlbehörde geprüft wird.

Mehr Kontrollkompetenzen

Im Parteienübereinkommen für die aktuelle Funktionsperiode haben die Fraktionen festgelegt, das Kontrollamt zu stärken. Es soll zu einem Stadtrechnungshof umgebaut werden, wie es ihn bereits in Wien, St. Pölten, Graz, Klagenfurt und Villach gibt. Die Prüfbefugnisse sollen ausdrücklich auf Subbeteiligungen und bestimmte Stiftungen und Fonds ausgeweitet werden. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sollen durch die Möglichkeit Budgetmittel und Personal direkt anzumelden, die Klarstellung, dass das Prüfverfahren selbst bestimmt wird und die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Veröffentlichung von Prüfberichten sichergestellt werden. Außerdem soll eine – vom Senat zu bestellende – stellvertretende Leitung installiert werden.

Zwist um Weltkulturerbe-Management

In Sachen Weltkulturerbe-Beauftragtem musste Bürgermeister Harald Preuner dirimieren. SPÖ (4) und BL (2) sprachen sich dagegen aus, dass die Weltkulturerbe-Agenden vom Baurechtsamt in die Abteilungsleitung der MA 5–Raumplanung und Baubehörde wandern. ÖVP (5), FPÖ (1) und nochmal Preuner („zweite“ Stimme) gaben den Ausschlag, dass sich der Senat dafür aussprach. Die endgültige Entscheidung fällt dann im Gemeinderat.

Neuordnung im Öffentlichen Verkehr

Weil der Öffentliche Verkehr in der Landeshauptstadt (Obus und Bus) ab 2024 wieder Sache der Stadt ist – sie übernimmt die „Aufgabenträgerschaft“ (= Besteller-Rolle) von der Salzburg AG – sind Änderungen der Geschäftsordnung des Magistrates notwendig. Diese wurden im Senat gegen die BL beschlossen.

Künftig gilt: Das Amt für Stadtplanung und Verkehr plant. Die Magistratsdirektion kümmert sich um Ausschreibungen, Vergaben, Verträge und um fachliche Unterstützung des SLV-Verkehrsbeirates. Hintergrund dazu: Um Verkehrsdienstleistungen nicht EU-weit Ausschreiben zu müssen, dient die neue Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH (SLV) als Drehscheibe für Direktvergaben der Stadt (Obus, Autobus) und des Landes (Lokalbahn und Regionalbus via Verkehrsverbund). Die SLV setzt also, entsprechend den erhobenen Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung, deren Wünsche für den Öffentlichen Verkehr in die Tat um. Das stellt ihr Verkehrsbeirat sicher.

Karl Schupfer