Gemeinde- und Bürgermeister-Wahl 2024
Vorbereitungen laufen – Wahlkarten anfordern möglich
Wahlkarten können bereits angefordert werden
Am Sonntag, 10. März, finden in Salzburg Gemeinderats und Bürgermeister-Wahlen statt. Gesamt wahlberechtigt sind 112.733 Personen (Vgl. 2019: 114.060 Personen). Der Anteil an EU-Bürger:innen liegt bei 19.774 Personen (17,54%), die bei kommunalen Wahlen stimmberechtigt sind.
Wahlkarten checken
Bereits jetzt können Wahlkarten auf der Website der Stadt angefordert werden. Mit Stand Freitag in der Früh sind bereits rund 400 Anträge bei der Stadt eingelangt. Die Ausgabe und damit auch die vorzeitige Stimmabgabe startet voraussichtlich am Montag, 19. Februar. Nächste Woche tagt noch die Gemeindewahlbehörde. Danach kann offiziell bekannt gegeben werden, welche Parteien für die 40 Sitze im Gemeinderat und welche Personen für das Amt der Bürgermeister:in der Landeshauptstadt kandidieren und somit erst die Wahlkarten gedruckt werden. Nach dieser Sitzung werden auch die rund 250.000 Stimmzettel, mit einem geschätzten Gewicht von 1,3 Tonnen, gedruckt.
„Misch dich ein!“
Unter dem Motto „Misch dich ein!“ startet die Stadt Salzburg eine breite Informations-Kampagne mit dem Ziel, alle Salzburgerinnen und Salzburger bestmöglich über die Wahlen zu informieren. Der Stadt ist es wichtig, die Menschen in Salzburg aktiv auf ihre demokratischen Rechte aufmerksam zu machen und einzubeziehen.
Großeinsatz im „Super-Wahljahr“ 2024
Eine Wahl, das ist für die Stadtverwaltung personell, aber auch logistisch, eine Riesenherausforderung. Bei diesen Wahlen sind 153 Sprengelwahllokale zu besetzen und am Wahltag regelmäßig mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und Wahlbeisitzer:innen im Einsatz.
Die Wahlen im Check
Wahltag(e):
- Sonntag, 10. März 2024
- (Sonntag, 24. März 2024 für eine allfällige engere Wahl des Bürgermeisters)
Wahlzeit:
- 7-16 Uhr in allen Wahllokalen der Stadt Salzburg
Stichtag:
- 21. Dezember 2023
Wahlrecht:
Männer und Frauen, die am Stichtag
- die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben und
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben;
- Auslandsösterreicher:innen sind für diese Wahl nicht wahlberechtigt.
Jochen Höfferer