Neubesetzungen im Gestaltungsbeirat per Jänner 2011
Neubesetzungen im Gestaltungsbeirat per Jänner 2011
Turnusmäßig wird zur Mitte der Funktionsperiode ein Teil der Positionen im Gestaltungsbeirat per Jänner 2011 neu besetzt: Vorsitzende Elke Delugan-Meissl und ihr Stellvertreter Much Untertrifaller verlassen nach viereinhalb- bzw. dreijähriger Tätigkeit den Gestaltungsbeirat. Als neues Mitglied kommt Elsa Prochazka ins Team. Den Vorsitz übernimmt nun Peter Riepl, sein Stellvertreter wird Heinz Schöttli, der bisher als Ersatzmitglied im Beirat mitgewirkt hat. Dörte Kuhlmann und Gabriele G. Kiefer bleiben als Mitglied bzw. Ersatzmitglied.
Heute, 18. Jänner, fand die Angelobung durch Bürgermeister Dr. Heinz Schaden und die konstituierende Sitzung des Gestaltungsbeirates in seiner neuen Konstellation statt.
Planungsstadtrat Johann Padutsch freut sich, dass mit Elsa Prochazka eine hochkarätige, international renommierte und gefragte Architektin, Stadtplanerin und Vermittlerin dem Salzburger Beirat angehören wird. Wichtig ist ihm zudem die Kontinuität, die gerade im Vermittlungsbereich auch mit dem Verbleib der Landschafts- und Freiraumexpertin Gabriele Kiefer für weitere 18 Monate gewährt ist.
Vorübergehende Reduktion auf fünf Personen
Während bisher jeweils fünf Mitglieder und ein Ersatzmitglied in den Gestaltungsbeirat bestellt wurden, soll der Beirat vorläufig auf insgesamt fünf Mitglieder (vier Mitglieder plus ein Ersatzmitglied) reduziert werden. „Möglich ist diese vorübergehende Verkleinerung des aktuell tätigen Beirates für die kommenden eineinhalb Jahre, weil seit Beginn der Funktionsperiode praktisch jede Sitzung vollzählig besetzt war“, erläutert Stadtrat Johann Padutsch. „Die hohe Verlässlichkeit der Mitglieder macht die reduzierte Besetzung vertretbar“. Die Voraussetzungen für die laufende Tätigkeit des Gestaltungsbeirats inklusive Jurybesetzungen, Zwischenbetreuungen u.ä. bleiben daher gewährleistet, ist der Planungsressortchef überzeugt.
• Zusammensetzung des Gestaltungsbeirats ab 18. Jänner 2011
Arch. DI Peter Riepl (Vorsitzender)
Dipl.-Arch. HBK/BSA/SIA Heinz Schöttli (Stellvertreter)
Ao.Univ.-Prof. DI Dr.-Ing. Dörte Kuhlmann
Arch. Univ.-Prof. Mag.arch. Elsa Prochazka
Univ.-Prof. DI Gabriele G. Kiefer (Ersatzmitglied)
• Bisherige Besetzung:
Architektin DI Elke Delugan-Meissl (Vorsitzende)
Arch. DI Much Untertrifaller (Stellvertreter)
Univ.-Prof. DI Gabriele G. Kiefer
Ao.Univ.-Prof. DI Dr.-Ing. Dörte Kuhlmann
Arch. DI Peter Riepl
Dipl.-Arch. HBK/BSA/SIA Heinz Schöttli (Ersatzmitglied)
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Hintergrund: Arch. Univ.Prof. Mag.arch. Elsa Prochazka
Elsa Prochazka studierte an der Technischen Universität Wien und der Akademie der Bildenden Künste Wien. Seit 1973 ist sie als Architektin mit eigenem Architekturbüro tätig. Schwerpunkte ihres Schaffens sind Wohn- und Städtebau, öffentliche Gebäude, Büro- und Industriebau, Museumskonzeption und Ausstellungsdesign, Design und Crossover, corporate architecture.
Prochazka war als Visiting Examiner am University College London, Department of Architecture, The Bartlett, 1992-1996 lehrte sie als Univ. Professorin für Entwerfen im Städtebaulichen Kontext an der Gesamthochschule Universität Kassel.
Seit 2001 ist Elsa Prochazka Professorin und Leiterin der Studienrichtung "Raum- & Designstrategien" an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in Fachbeiräten und Jurytätigkeiten.
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Hintergrund: Gestaltungsbeirat
Der Gestaltungsbeirat wird jeweils auf drei Jahre per Beschluss des Gemeinderates bestellt; die Funktionsperiode des aktuell 10. Beirates läuft bis 17. Juli 2012. Um die Kontinuität der inhaltlichen Arbeit gewährleisten zu können, erfolgt jedoch die Neubestellung bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von Mitgliedern im Rhythmus von 1,5 Jahren.
Die Aufgaben des Beirates (erforderlich gemäß § 62 des ROG 2009) sind im Raumordnungsgesetz 2009 sowie im Baupolizeigesetz 1997 festgelegt; dazu zählt die Stellungnahmen zu Entwürfen zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen der Aufbaustufe und die Begutachtung von Bauvorhaben in Bezug auf die Gestaltungserfordernisse im Sinne des Bautechnikgesetzes.
Über den gesetzlich nominierten Wirkungskreis hinaus soll der Gestaltungsbeirat sowohl die Art der Architekturverfahren (Gutachterverfahren, Wettbewerb), als auch die Nennungen einzelner Gutachterm Wettbewerbsteilnehmer und Jurymitglieder festlegen. In der Regel soll außerdem ein Mitglied des GBR als Jurymitglied fungieren.
Gabriele Strobl-Schilcher