Erdkabel: Naturschutzgesetz verfassungskonform novellierbar!

17.02.2012

„Landtag und Landesregierung haben es in der Hand, mit Rücksicht auf Mensch und Natur eine Teilverkabelung der 380 kV-Leitung in sensiblen Gebieten wie dem Gaisberg zu erreichen – nämlich durch eine verfassungskonforme Novellierung des Salzburger Naturschutzgesetzes“, das betonen Bürgermeister Heinz Schaden und Hans Kutil, Naturschutzbund-Präsident und Vertreter der Bürgerinitiative Guggenthal-Heuberg.

Dass dies möglich ist, zeige ein Gutachten, das der Innsbrucker Ordinarius für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Univ.-Prof. Karl Weber, im Auftrag der Stadt und der Bürgerinitiative erstellt hat. Der Gutachter bescheinigt nach Prüfung aller Rechtsnormen, dass für sensible Bereiche des Landes Salzburg ein Erdkabel für die 380 kV-Leitung vorgeschrieben werden kann.

Eine generelle Verpflichtung zur Erdverkabelung wäre aber laut Univ.-Prof. Weber überschießend und unverhältnismäßig. Durch die Beschränkung auf naturschutzfachlich besonders sensible Gebiete werde die Erdverkabelung auf ein gewisses Minimum, also auf das Notwendigste beschränkt. Damit sei auch der aus dem Gleichheitsgrundsatz abzuleitende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt.

Änderungsvorschläge

Univ.-Prof. Weber schlägt folgende Änderungen im Salzburger Naturschutzgesetz vor: §25 Absatz 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes listet auf, welche Maßnahmen einer Bewilligung der Naturschutzbehörde bedürfen. Hier wäre zu ergänzen: „Die Errichtung von oberirdischen Hochspannungsleitungen und Erdkabeln ab 36 kV Nennspannung“. Zudem wäre ein neuer Absatz 4 einzufügen, der den Netzbetreiber zwingt, nachzuweisen, dass eine Erdverkabelung oder eine andere die Landschaft schonende Form der Hochspannungsleitung nicht möglich ist. Und weiters: „Bei der Beurteilung der Möglichkeit der Erdverkabelung kommt dem Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen zu“. Dies könnte auch in einem eigenen § 25 a hervorgehoben werden.

Überdies hält Univ.-Prof. Weber in seinem Gutachten fest, dass der Kostenaufwand für solche Teilstücke mit Erdverkabelung im Verhältnis zum Gesamtaufwand des Projekts nicht so ins Gewicht falle, dass er diese gesetzliche Regelung mit Verfassungswidrigkeit belastet. Die vorgeschlagenen Regelungen lägen im öffentlichen Interesse und seien verhältnismäßig.

Stadt Salzburg und Bürgerinitiative Guggenthal-Heuberg laden Landtag und Landesregierung nun dringend dazu ein, in einem zügig durchgeführten Verfahren das Salzburger Naturschutzgesetz zu novellieren, um den Menschen und der prachtvollen Natur in sensiblen Gebieten die durchgehende Hochspannungstrasse zu ersparen.

Das Gutachten wurde den zuständigen Landesgremien heute übermittelt.

Karl Schupfer