13 Tagesordnungspunkte aus den Bereichen Straßenbau, Kanalbau, Kultur

30.06.2015

Auf der Tagesordnung des Bau-, Liegenschafts- und Betriebsausschusses der Stadt Salzburg von 30. Juni 2015 standen unter dem stellvertretenden Vorsitz von GR Wolfgang Gallei 13 Punkte zur Abstimmung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. Zivilrechtliche Genehmigungen für die Abhaltung von div. Veranstaltungen im Bereich des Volksgartens; Einstimmiger Beschluss
Zusätzlich zur Nutzung eines Teils des Volksgartens für „Salzbeach 2.0“ sind bis Mitte September derzeit 15 Veranstaltungen geplant. Über jede Veranstaltung ist von der MD/04-Wirtschaft, Beteiligungen und Grundstücke - in Abstimmung mit der MA 7/02-Gartenamt – eine zivilrechtliche Genehmigung nötig. Zusätzlich hat der Veranstalter behördliche Bewilligungen (insbesondere in veranstaltungsrechtlicher Hinsicht) einzuholen. Da sich viele Veranstaltungen jährlich wiederholen, wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen vom Ausschuss einstimmig beschlossen, die für 2016 und ´17 nötigen zivilrechtlichen Genehmigungen auf Antrag erteilten zu können.
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2. Andreas Haslacher Privatstiftung; Ansuchen um Ankauf der im privaten Gut der Stadtgemeinde Salzburg befindlichen Gst 2579/16 KG Liefering und 499/574 KG Itzling; Einstimmiger Beschluss
Der derzeitige Lagerplatz der öffentliche Beleuchtung in der Nähe des Bauhofs in Liefering wurde an den Betreiber des Messehotels verkauft. Im Gegenzug bekommt die Stadtgemeinde Salzburg im Tauschwege eine Grundfläche im Bereich Schmiedingerstraße, welche künftig als Lagerfläche der Stadt verwendet werden soll. Der einstimmige Beschluss des Bauausschusses ist Grundlage für die Beschlussfassung im Gemeinderat.
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3. Park & Ride Parkplatz Süd; wurde von der Tagesordnung abgesetzt
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4. Moosstraße Deckeninstandsetzung, Auftragserhöhung; Beschluss gegen ÖVP
Gegen die Stimmen der ÖVP wird der Gesamtkostenrahmen für das Projekt „Deckeninstandsetzung Moosstraße“ von € 193.500,00 auf € 264.000,00 erhöht. Grund sind die notwendigen Mehrleistungen für Nacht- und Wochenendarbeiten sowie für zusätzliche bauliche Maßnahmen aufgrund des sehr schlechten Straßenzustands. Die Auftragserhöhung geht mit einer Summe von € 70.500,00 an die Firma Ing. Hans Bodner BaugesmbH & Co KG, Niederlassung Salzburg, Bergheim. Trotz der Kostenerhöhung bleibt der Gesamtkostenrahmen immer noch unter dem vom Amt als Projektgrundlage 2014 geschätzten Kostenrahmen.
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5. Festsetzung des Durchschnittspreises 2015 aller Hauptkanäle (§ 11 Abs. 3 ALG) sowie der Hauskanalanschlüsse (§ 11 Abs. 4 ALG); Beschluss gegen FPÖ
Der Durchschnittspreis aller Hauptkanäle im Gemeindegebiet wird ab 1. Oktober 2015 auf 1,680,60 Euro (inkl. 10 Prozent Umsatzsteuer) erhöht. Der Durchschnittspreis eines Hauskanalanschlusses erhöht sich gleichzeitig auf 2,454,27 Euro (inkl. 10 Prozent Umsatzsteuer). Die Erhöhung ist lediglich eine Anpassung an den aktuellen Baukostenindex von 1,5 Prozent und wurde im Bauausschuss gegen die FPÖ beschlossen. Der Amtsbericht geht weiter an den Gemeinderat.
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6. Neue Verkehrsregelung Innenstadtregelung - Übernahme von Gemeindestraßen und Gemeindestraßenfestlegung gem. § 29 Abs. 2 Salzburger Landesstraßengesetz 1972; Einstimmiger Beschluss
Die von der neuen Verkehrsregelung Innenstadt betroffenen Straßenzüge Flaniermeile Griesgasse, Hanuschplatz, Franz-Josef-Kai, Anton Neumayr-Platz und Museumsplatz wurden einstimmig formell nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes und den Festlegungen der Bebauungspläne als Gemeindestraßen festgelegt und übernommen. Wie viele andere historisch bestehende Straßen befanden sich diese Straßen bisher im Privatbesitz der Stadt Salzburg.
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7. Öffentliche Straßenbeleuchtung; Bestimmung des Zeitpunktes der Errichtung in bestimmten Verkehrsflächen gem. § 2 Abs. 2 des Anliegerleistungsgesetzes; Unbenannter Verbindungsweg zwischen Ludwig-Viktor-Gasse 9 und Industriegeleise auf Gst. 173/1 und 120/1, KG Maxglan; Einstimmiger Beschluss
Im Zusammenhang mit dem Siedlungsneubau auf dem Areal der ehemaligen Struberkaserne wurde ein neuer Geh- und Radweg zwischen Ludwig-Viktor-Gasse 9 und den Industriegeleisen gebaut. Da dieser rund 400 Meter lange Weg nicht nur von BewohnerInnen der Siedlung genutzt wird, sondern auch eine Schulwegverbindung darstellt, wurde vom Ausschuss einstimmig die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung mit 20 Stück modernsten bewegungsgesteuerten LED-Leuchten beschlossen. Die Kosten belaufen sich auf 28.000 Euro brutto.
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8. Hochwasserschutz Salzach a) Kreditübertragung b) Neue Bemessungsgrundlage auf Basis der aktuellen HQ 100-Hochwasserspiegellinie; Einstimmiger Beschluss
Die Stadt Salzburg hat für Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Salzach seit dem Gemeinderatsbeschluss 2003 jährlich 98.000 Euro budgetiert. Heuer sind ergänzende Planungsarbeiten im Bereich Volksgarten nötig. Der Ausschuss sicherte einstimmig die Finanzierung dieser Leistung durch eine interne Verschiebung der Summe. Für die weiterfolgenden Planungsabschnitte werden die neu berechneten Wasserspiegel-Lagen aus der jüngst veröffentlichten Gefahrenzonenplanung 2015 herangezogen. Der Amtsvorschlag geht weiter an den Gemeinderat.
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9. Zufahrt zu den Objekten Kapuzinerberg ON 11 und 11a über den Doblerweg; Einstimmiger Beschluss
Einstimmig beschlossen wurde, dass der obere Teil des Doblerwegs im nördlichen Hangbereich des Kapuzinerbergs weiterhin seiner Widmung als öffentlicher Fußweg entsprechend erhalten und instandgesetzt wird. Für die Erhaltung des beliebten Wanderwegs wird 2015 ein zusätzlicher Betrag von 25.000 Euro bereitgestellt.
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10. Vergabeamtsbericht Deckensanierung 2015; Einstimmiger Beschluss
Der Jahresrahmen für die Deckeninstandsetzungen 2015 wird mit einer Summe von rund 640.000 Euro brutto an die Fa. Bodner Bauges.m.b.H. vergeben. Nach vorhandenem Budget kann der Auftrag im Bedarfsfall bis zu 960.000 Euro erhöht werden. Im Rahmen des Auftrags werden auch Instandsetzungen nach Grabungen durch Leitungsträger und Sanierungen auf Landesstraßen beauftragt.
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11. Kanalumschluss Güterhallesiedlung - BA 108 Abschnitt Vogelweiderstraße S1802 - Kanalsanierung ZK3 Zeisigstraße: Einstimmiger Beschluss
Der Bau des ca. 80 Meter langen Kanalabschnitts in der Vogelweiderstraße zw. Mitterhofstraße und Poschingerstraße war ursprünglich Teil der ab Herbst 2015 geplanten Gesamtbaumaßnahme „Kanalumschluss Güterhallesiedlung“ (Poschingerstraße, Bürgerstraße, Lagerhausstraße, Wildenhoferstraße u. Güterhallestraße). Durch die zwingend notwendige Koordinierung mit den Baumaßnahmen zum Autobahnanschluss Hagenau und den damit verbundenen Straßensperren wird nun eine frühzeitige Errichtung des Kanalabschnittes Vogelweiderstraße ab 13. Juli 2015 erforderlich. Die Baumaßnahmen dauern voraussichtlich sechs Wochen. Die Kanalerrichtung ist in offener Bauweise vorgesehen.

In der Zeisigstraße muss aufgrund abschnittsweise sehr starker Schäden am Kanal sofort saniert werden. Umsetzungszeitraum Juli/August.
Den Zuschlag für die beiden Kanalbauarbeiten erhielt die Fa. Hinteregger & Söhne für die Bauvorhaben Vogelweiderstraße mit € 293.461,60 netto und Zeisigstraße mit € 74.635,95 netto.
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12. Städtische Bestattung - Anmietung einer Trauerdruckstation; Einstimmiger Beschluss
Auf Grund eines Businessplanes für die „Städtische Bestattung“ und einer Empfehlung des städtischen Kontrollamtes wurde festgelegt, zur Verbesserung des Betriebsergebnisses die Drucksorten für die Begräbnisse im Amt selbst herzustellen (für Herstellung und Lieferung der Drucksorten wurde bisher ein Graphikbüro beauftragt). Die zu erwartenden monatlichen Einsparungen bei einem Eigendruck belaufen sich auf ca. € 4000,00. Dazu ist die Anmietung einer Druckstation erforderlich. Entsprechend ihrem Angebot vom 15.6.2015 wird die Firma Elektronik Printing Handels GmbH, 6068 Mils, für die Zeit vom 1.9.2015 bis 31.8.2020 mit der Vermietung einer Trauerdruckstation (Monatsmietpreis € 948,- inklusive 20 % MWSt.) und zur Bereitstellung des erforderlichen Papiers (monatlich € 360,- inklusive 20 % MWSt.) beauftragt. Der Amtsbericht geht weiter an den Stadtsenat.
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13. Neufestlegung der Eintrittsgebühren für Hellbrunn ab der Saison 2016; Beschluss gegen NEOS und FPÖ
Die Eintrittspreise für die Besichtigung von Schloss Hellbrunn und Wasserspiele sind seit der Saison 2013 unverändert. Zum 400 Jahr-Jubiläum wird das Angebot erweitert, Schloss Hellbrunn wird attraktiver und kann den BesucherInnen auch bei schlechter Witterung ein interessantes, zeitgemäßes Erlebnis bieten. Zusätzlich wird mit 2016 das neue Besucherzentrum im Schlosshof eröffnet.
Gegen die Stimmen der NEOS und der FPÖ beschloss der Bauausschuss die Erhöhung der Eintrittspreise mit 24. März 2016. Im Eintrittspreis enthalten ist eine Führung durch die Wasserspiele, Schlossbesichtigung mit Audio-Guide sowie Besichtigung des Volkskundemuseums.

Damit gelten – nach noch fälliger Zustimmung des Gemeinderates – ab Saisonbeginn 2016 folgende Preise:
Erwachsene 12,50 €;
Gruppen ab 20 Personen 10,50 €;
StudentInnen 8,00 €;
Kind 4-18 Jahre 5,50 €;
Familienkarte:
2 Erwachsene u. 1 Kind 26,50 €
jedes weitere Kind 2,50 €
Die MA 7/02 Gartenamt / Schlossverwaltung Hellbrunn darf im Bedarfsfall bei Verhandlungen mit Reiseveranstaltern bzw. bei der Ausarbeitung von Pauschalangeboten Konditionen im branchenüblichen Umfang gewähren. Laut Amtsbericht entsprechen die vorgeschlagenen erhöhten Preise im Vergleich zu anderen europäischen und österreichischen Fremdenverkehrsattraktionen dem unteren bis mittleren Niveau. Bei der neuen Preisgestaltung wurden im besonderen Rücksicht auf Kinder, SchülerInnen unter 18 und Familien genommen.

Gabriele Strobl-Schilcher