Wahlkarten: Mit obskuren Methoden Falschmeldung erzeugt

08.11.2016

„Hier wurde bedauerlicherweise ein falscher Eindruck erzeugt“ – Salzburgs Magistratsdirektor Martin Floss weist mediale „Enthüllungen“ zurück, wonach unter anderem in Salzburg online-Wahlkartenanträge mit falschen Passnummern erfolgreich möglich seien.

Die Stadt Salzburg bietet ein online-Bestellservice für Wahlkarten an. Dabei muss als eindeutige Identifikation die Passnummer des oder der AntragstellerIn eingetragen werden. Passnummern gelten nach Datenschutzrecht als „security class 3“-Daten, die nicht automationsgestützt abgeglichen werden dürfen. Daher kann und darf im online-Bestellvorgang eine – absichtlich oder irrtümlich – falsch eingegebene Passnummer nicht festgestellt werden. Als Konsequenz daraus werden im Wahlservice der Stadt Salzburg alle online-Wahlkartenbestellungen „händisch“ gecheckt. „Dass eine Wahlkarte unter Zugrundelegung eines falsch ausgefüllten Antrages tatsächlich zugestellt wurde, kann ausgeschlossen werden“ betont der Magistratsdirektor.

Tatsächlich wurden bei den bisher rund 1100 online eingegangenen Wahlkartenbestellungen 20 Fälle mit falschen Passnummern festgestellt. „Ein Großteil davon waren offensichtlich Zahlenstürze, wir kontaktieren die Antragsteller dann telefonisch oder per mail und bitten um die Durchgabe der korrekten Passnummer“, beschreibt WahlService-Leiter Franz Schefbaumer den Vorgang. Derartige Fälle werden intern mit Aktenvermerk dokumentiert und erledigt.

In zwei Fällen wurde offensichtlich bewusst eine falsche Passnummer eingegeben. Derartige Falschangaben könnten sogar ein strafrechtliches Delikt darstellen, darauf wird in der online-Bestellmaske auch hingewiesen. „Und hier wird´s endgültig obskur“, ist auch Bürgermeister Heinz Schaden entrüstet: „Dass dabei der journalistische Grundsatz von check und re-check missachtet wurde, passt ins Bild“.

Als Folge der Berichterstattung hat die Stadt Salzburg die Online-Bestellung von Wahlkarten vorübergehend eingeschränkt. Diese ist derzeit nur mit Bürgerkarte möglich. „Wir wollen damit Nachahmungstäter ausschließen. Sobald die Berichterstattung aber korrigiert ist, wollen wir den Dienst im Sinne der bürgernahen Verwaltung umgehend wieder aktivieren", stellt Magistratsdirektor Martin Floss klar.

Johannes Greifeneder