Alkoholverbot am Salzburger Bahnhofs-Vorplatz
Ab sofort verbietet die Stadt Salzburg die Freiluft-Zechgelage unmittelbar vor den Toren des Salzburger Hauptbahnhofs – eine entsprechende Regelung hat der Gemeinderat vor wenigen Tagen erlassen. „Gemeinsam mit den noch zu setzenden sozialen Maßnahmen wollen wir mit diesem ordnungspolitischen Schritt einen Beitrag zu einer spürbaren Entschärfung dieses Brennpunktes schaffen und hoffen, damit einen ersten Schritt zu einer Attraktivierung des Bahnhofsvorplatzes als Entree in die Stadt zu setzen“, erklärt Bürgermeister Dipl.-Ing. Harry Preuner.
Das Verbot gilt für den gesamten Südtirolerplatz und Teile des Engelbert-Weiß-Wegs. Untersagt ist der Konsum alkoholischer Getränke. Nicht betroffen ist jede Konsumation in Schanigärten oder auch der Heimtransport von Alkohol beim Weg zum Bahnhof oder retour von den dortigen Geschäften. Die Verordnung basiert auf den Bestimmungen des Salzburger Landessicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2009. Eine sinngemäß ähnliche Regelung, die für den Bahnhofsbereich parallel erlassen worden ist, fußt auf dem Hausrecht der ÖBB. Das Verbot für den Bahnhofsvorplatz gilt täglich von sechs bis 24 Uhr. Diese Einschränkung wurde aufgrund der Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Alkoholverbots gelten als Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bis zu 300 Euro geahndet werden. Überwacht wird das Alkoholverbot von MitarbeiterInnen des Amts für Öffentliche Ordnung gemeinsam und in Abstimmung mit der Polizei.
Flankierend zum Alkoholverbot unternimmt die Stadt weitere Bemühungen, um die Aufenthaltsqualität am Bahnhofsvorplatz – und damit an einem wichtigen Entree in die Stadt Salzburg – zu verbessern. Etwa mit dem Paket „Kultur auf Schienen“ oder auch einem Bündel an begleitenden Sozialmaßnahmen. Diese werden u.a. in Kooperation mit dem Bahnsozialdienst der Caritas entwickelt.
Karl Schupfer