NEUE VERKEHRSREGELUNGEN IN DER STADT SALZBURG
Mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen treten in der Stadt Salzburg folgende neue Verkehrsverordnungen in Kraft:
*Radfahrer dürfen in der Schwedenstraße in der Busspur gegen die Einbahn fahren.
*Der nördliche Ast der Eugen-Müller-Straße wird beginnend nördlich bei den GSWB-Besucherparkplätzen bis zum Ende des Straßenastes zur Kurzparkzone erklärt. Die Höchst-parkdauer beträgt drei Stunden.
*Die 30km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung für die Straubin-gerstraße wird aufgehoben.
*Auf der Ganshofstraße zwischen Bayernstraße und der Kreuzung Ganshofstraße/Straubingerstraße und auf der Straubingerstraße zwischen Ganshofstraße und der Maxglaner Hauptstraße werden eine Geschwindigkeits-beschränkung von 30km/h und ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht erlassen. Von diesem Fahrverbot ist der Anrainerverkehr ausgenommen.
Das Umweltschutzamt der Stadt Salzburg nahm im September 1992 in Kooperation mit dem Salzburg Airport eines der europaweit modernsten Fluginformationssysteme in Betrieb. Mit ihm können sämtliche Starts, Landungen und jede Flugbewegung im Umkreis von 60 Kilometern und bis zu einer Höhe von 7.000 Metern registriert werden. Dabei wird auch der Fluglärm exakt aufgezeichnet und die ausnahmslose Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte überwacht. Der Salzburg Airport kann in seiner Planung auf objektive Daten zurückgreifen.
Presseinformation vom 01.01.1994
MD01 - Service und Information