BAUBEHÖRDE RÄT: BAUPROJEKTE PÜNKTLICH FERTIGSTELLEN
baubehörde rät: bauprojekte pünktlich fertigstellen
Baubewilligung gilt nur drei Jahre - Fristverlängerung möglich
Schon seit dem 1. März 1993 gilt eine Novellierung des Baupolizeigesetzes, in dem eine Frist von drei Jahren für den Beginn(ab Erteilung der Baubewilligung) und nochmals drei Jahren für die Fertigstellung der Arbeiten festgeschrieben ist. Vielen Bauherren sind sich dieser Fristen immer noch nicht bewußt, warnt nun die Baubehörde der Stadt Salzburg.
Nach der alten Regelung galt nämlich eine einmal erteilte Baugenehmigung praktisch auf "ewige" Zeiten. Das hat der Landesgesetzgeber im Jahr 1993 geändert, um Dauerbaustellen zu verhindern. Die Dreijahresfristen für Baubeginn und Bauvollendung können von der Baubehörde jeweils einmal um bis zu drei Jahre verlängert werden: Dafür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen, das Ansuchen um Verlängerung muß vor Ablauf der Frist gestellt werden.
Bei Verfall dieser Fristen drohen den Bauherrn schwerwiegende Konsequenzen: Wurde nach Erteilung der Baubewilligung noch nicht einmal mit den Arbeiten begonnen, so erlischt die Baugenehmigung automatisch.
Bauherrn, die ihr Projekt auch innerhalb der Nachfrist nicht vollendet haben, bekommen die Fertigstellung von der Baubehörde
Baubehörde warnt (2)
zwingend innerhalb maximal zwei Jahren aufgetragen. Wenn allerdings innerhalb "normaler" Frist plus Nachfrist lediglich geringfügige Baumaßnahmen passiert sind - etwa der Kelleraushub oder erste Maurerarbeiten - dann kann dem säumigen Bauherrn sogar die Demolierung und Wiederherstellung des alten Zustands aufgetragen werden. Damit nicht genug: Laut Baupolizeigesetz verfällt in einem derartigen Fall auch Baubewilligung.
samtfussrübling und mönchskopf im dezember
Städtisches Marktamt überprüfte im Vormonat 178 Betriebe
Warme Temperaturen machen Ungewöhnliches möglich: Anfang Dezember konsultierte ein Salzburger Schwammerlsucher die Pilzberatung des städtischen Marktamtes. Er konnte beruhigt wieder von dannen ziehen: Seine "Beute" - ein Samtfußrübling und ein Mönchskopf - war ungiftig.
178 Betriebe in der Stadt Salzburg überprüfte das Marktamt im vergangenen Dezember. Kontrolliert wurden unter anderem 84 "nichts ortsfeste Verkaufsstände" - also "Standler" - 27 Lebensmittelhändler, 25 Gastgewerbebetriebe und 14 Fleischhauereien. Es kam zu 34 Revisionen nach dem Maß- und Eichgesetz und 27 Revisionen nach dem Qualitätsklassengesetz. In 7 Fällen wurde gegen Hygienevorschriften verstoßen. Die Folge waren insgesamt 14 Anzeigen, davon 11 bei den Staatsanwaltschaften und 3 bei Verwaltungsstrafbehörden.
Presseinformation vom 01.01.1995
MD01 - Service und Information