Zwei Volksbegehren im

02.03.1996


März zur Eintragung

 

 

Zwei Volksbegehren, eines für die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes und eines zur verstärkten Absicherung der österreichischen Neutralität, liegen in der Zeit vom 18. bis 25. März zur Eintragung auf. In der Stadt Salzburg werden dazu in jedem Wahlbezirk Eintragungslokale eingerichtet, deren genaue Adressen und Öffnungszeiten ab Anfang März in jedem Wohnhaus per Hausanschlag bekanntgemacht werden. Eintragungsberechtigt sind alle jene Personen, die zum Stichtag 1. Jänner 1996 das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Stimmberechtigte, die sich außerhalb ihres Wahlbezirks für das oder die Volksbegehren eintragen wollen, benötigen eine Stimmkarte. Diese können bis einschließlich 15. März während der Amtsstunden im Wahl- und Einwohneramt des Magistrats, Schloß Mirabell, Zimmer 36, behoben werden. Vom 18. bis einschließlich 22. März können die Stimmkarten direkt im jeweils zuständigen Eintragungslokal behoben werden.

Das Tierschutz-Volksbegehren fordert die Verankerung des Tier- und Umweltschutzes in der Verfassung sowie die Einrichtung einer bundesweiten Tierschutz-Anwaltschaft. Die Initiatoren des Neurtalitäts-Volksbegehrens wollen im bereits bestehenden Verfassungsgesetz über die Neutralität verstärkte Schutzbestimmungen einfügen. Die genauen Texte der Volksbegehren können in den Eintragungslokalen eingesehen werden. Die Zustimmung zu den Forderungen hat in den Eintragungslisten mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift erklärt zu werden. Ein Volksbegehren muß österreichweit mindestens 100.000 Unterschriften erreichen - dann muß sich der Nationalrat mit dem Anliegen befassen.

Presseinformation vom 01.01.1996

 

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