Wann und wo dürfen zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper verwendet werden?
Wann
und wo dürfen zum Jahreswechsel Feuerwerke verwendet werden?
Der Jahreswechsel wird
traditionell mit Feuerwerk und Krach gefeiert. Um die Bevölkerung vor allzuviel
Lärm zu schützen, gilt in der Stadt Salzburg folgende Regelung:
Feuerwerkskörper dürfen im
Ortsgebiet der Landeshauptstadt von 31. Dezember 2000, 12 Uhr, bis 1. Jänner
2001, 1 Uhr, abgeschossen werden. Verwendet werden dürfen dabei
Feuerwerkskörper der Klasse II mit einem Gesamtgewicht (Anfeuerungs-, Treib-
und Effektsatz) zwischen 3 und 50 g. In die diese Kategorie fallen
Bodenfeuerwerke, Knallfeuerwerke, lose Raketen und Raketensortimente (Bspw.
Knallfrösche und Chinaböller).
Jugendliche unter 18 Jahre
müssen sich auf´s Zusehen beschränken; sie dürfen noch kein Feuerwerk
verwenden!
Im Bereich des
Domplatzes und des Mozartplatzes soll es möglich sein den Jahreswechsel in
ruhiger und beschaulicher Atmosphäre zu genießen. Dort, sowie im Bereich des
Alten Marktes ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände verboten!
Generell verboten ist das
Abschießen von Feuerwerkskörpern in geschlossenen Räumen, sowie in
unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern, Kinder-, Erholungs- und
Seniorenheimen und Krankenhäusern.
Wir bitten die Redaktionen
um Unterstützung bei der Bekanntgabe dieser Regelungen!
MD01 - Service und Information