Wann und wo dürfen zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper verwendet werden?

27.12.2000

Wann

und wo dürfen zum Jahreswechsel Feuerwerke verwendet werden?

 

 

 

Der Jahreswechsel wird

traditionell mit Feuerwerk und Krach gefeiert. Um die Bevölkerung vor allzuviel

Lärm zu schützen, gilt in der Stadt Salzburg folgende Regelung:

 

 

 

Feuerwerkskörper dürfen im

Ortsgebiet der Landeshauptstadt von 31. Dezember 2000, 12 Uhr, bis 1. Jänner

2001, 1 Uhr, abgeschossen werden. Verwendet werden dürfen dabei

Feuerwerkskörper der Klasse II mit einem Gesamtgewicht (Anfeuerungs-, Treib-

und Effektsatz) zwischen 3 und 50 g. In die diese Kategorie fallen

Bodenfeuerwerke, Knallfeuerwerke, lose Raketen und Raketensortimente (Bspw.

Knallfrösche und Chinaböller).

 

Jugendliche unter 18 Jahre

müssen sich auf´s Zusehen beschränken; sie dürfen noch kein Feuerwerk

verwenden!

 

 

 

Im Bereich des

Domplatzes und des Mozartplatzes soll es möglich sein den Jahreswechsel in

ruhiger und beschaulicher Atmosphäre zu genießen. Dort, sowie im Bereich des

Alten Marktes ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände verboten!

 

 

 

Generell verboten ist das

Abschießen von Feuerwerkskörpern in geschlossenen Räumen, sowie in

unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern, Kinder-, Erholungs- und

Seniorenheimen und Krankenhäusern. 

 

 

 

Wir bitten die Redaktionen

um Unterstützung bei der Bekanntgabe dieser Regelungen!

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