FUZO-neu für die linke Altstadt
* Ermittlungsverfahren abgeschlossen
* Einführung erfolgt mit 1. Juni 2007
* persönliche Anrainerinformation durchgeführt
* unbürokratische und kostenlose Änderung der Bescheide
Im Februar 2007 wurde vom Verkehrsausschuss und vom Stadtsenat auf Grundlage des Amtsberichtes der MA 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr vom 10. Jänner 2007 für die Salzburger Altstadt links der Salzach ein neues Verkehrskonzept beschlossen.
Im Rahmen des durchgeführten Ermittlungsverfahrens wurden gegen das neue Verkehrskonzept im Wesentlichen keine Einwände vorgebracht. Lediglich seitens der Wirtschaftskammer bestehen Vorbehalte gegen die Einbahnlösung in der Sigmund-Haffner-Gasse.
Die Einführung einer Einbahnregelung in der Sigmund-Haffner-Gasse in Richtung Franziskanergasse ist allerdings der Kernpunkt der neuen Regelung, um den illegalen Durchgangsverkehr vom Festspielbezirk Richtung Rudolfskai zu unterbinden. Die Zufahrt über das Michaelitor wird darüber hinaus zu einer Entspannung der äußerst prekären Situation vor dem Zufahrtsschranken auf Höhe der Kajetanerkirche führen und das Verkehrsaufkommen in der Kaigasse spürbar reduzieren.
Dadurch wird die Ausdehnung der Fußgängerzone auf die Kaigasse ermöglicht. Diese ist aus fachlicher Sicht erforderlich, um dem zahlenmäßig dominierenden Fußgängerverkehr (vor allem Touristenströme von/nach Nonntal-Busterminal) ausreichenden Straßenraum zur Verfügung zu stellen.
Radverkehr in der Fußgängerzone
Der Radverkehr ist aufgrund seiner Verträglichkeit mit dem Fußgängerverkehr sowie seiner Bedeutung als Verkehrsmittel in der Fußgängerzone grundsätzlich zu gestatten, ausgenommen in der Getreidegasse, der Judengasse und auf dem Kranzlmarkt (hohe Fußgängerdichte, enge Platzverhältnisse).Die Querung der Getreidegasse bzw. des Kranzlmarktes im Bereich des Rathausplatzes ist aufgrund der Bedeutung dieser Querverbindung für den Radverkehr sowie der einzuhaltenden Schrittgeschwindigkeit allerdings zu gestatten.
Zufahrt für Taxis
Wegen der besonderen Bedeutung des Taxiverkehrs als Verkehrsmittel (Notversorgung), insbesondere für die Wohnbevölkerung, soll dieser wie bisher in nahezu sämtlichen Bereichen der Fußgängerzone gestattet werden. In den Bereichen der Getreidegasse, der Judengasse und des Kranzlmarkts soll allerdings nach einem Beobachtungszeitraum von einem Jahr durch die MA 5/03 geprüft werden, ob der Taxiverkehr auch künftig noch mit den engen Platzverhältnissen und der hohen Fußgängerfrequenz zu vereinbaren ist.
Schaffung zusätzlicher Stellplätze für Bewohner
Von der laut Amtsbericht „Verkehrliche Neuorganisation Linke Altstadt“ vom 10.01.2007 beschlossenen Errichtung von zusätzlichen ca. 7 möglichen Stellflächen in der Kapitelgasse soll aufgrund massiver Einwände seitens der Erzdiözese, des erheblichen baulichen Aufwandes und der gestalterischen Problematik Abstand genommen werden.
Als Alternative zu diesen Stellflächen sollen am Kapitelplatz entlang der westlichen Gebäudeseite des Objektes Kapitelgasse 1 (Dompfarre) ca. 5 Bewohnerstellflächen und weitere ca. 3 Stellflächen für die Bewohner im Bereich des Michaelitors eingerichtet werden. Darüber hinaus sind neue Stellflächen im Bereich des Universitätsplatzes (12), des Papagenoplatzes (7) und des Dr.-Wilfried-Haslauer-Platzes (4) vorgesehen.
Einführungszeitpunkt & Information
Die Einführung der FUZO-neu Verkehrslösung wird mit 1. Juni 2007 vorgenommen. Die Inhaber von aufrechten Ausnahmebewilligungen für das Parken und Laden in der linken Altstadt wurden durch das Verkehrs- und Straßenrechtsamt persönlich mittels eines vom Info-Z hergestellten Informationsfolders über die neue Verkehrslösung informiert.
Um die bestehenden Ausnahmebewilligungen auf das neue Verkehrskonzept bürgerfreundlich anpassen zu können, ist eine Zustimmungserklärung im Informationsfolder abgedruckt, welche ausgefüllt an das Verkehrsamt retourniert werden soll. Das Amt erstellt dann einen neuen Ausnahmebescheid samt Berechtigungskarte und A3-Plan. Dies erfolgt ohne Kosten für die Einschreiter. Damit können dann auch die zusätzlich geschaffenen Parkmöglichkeiten legal genutzt werden.
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Weiteres Details, Plan und Fotos im untenstehenden "Leitfaden" (pdf) sowie in den Extra-Dateien.
Schupfer, Karl, Mag. (12112)