Coronavirus: Stadtverwaltung im Lockdown-Modus

16.11.2020

Leistungen werden weiter angepasst
Die Stadtverwaltung reagiert neuerlich auf die Vorgaben der Bundesregierung und fokussiert weiter ihre Leistungen. Hintergrund ist der dreiwöchige Lockdown. Damit einher geht auch ein weiterer Appell, nur mehr absolut notwendige Amtswege zu machen.

Ein Überblick:

  • Der Recyclinghof Maxglan steht ab morgen, Dienstag ausschließlich für gewerbliche Kunden zur Verfügung. Die Öffnungszeiten (Mo – Fr 7-18 Uhr und Sa 7 – 14 Uhr) bleiben unverändert. Anlieferungen von Privaten werden im Lockdown nicht angenommen.
  • Auch die Stadt:Bibliothek ist bis inklusive 6. Dezember geschlossen. Medien, deren Rückgabefrist in den Lockdown fällt, werden automatisch verlängert. Die neuen Fristen können online am Benutzerkonto eingesehen werden. Weiterhin zur Verfügung stehen alle Online-Angebote. Am 26. November gibt es einen Vorlesetag mit Internet-Livestream. Nähere Informationen auf der Website. Weiterhin gilt die Empfehlung, auf das umfangreiche digitale Angebot auszuweichen.
  • Parks und Spielplätze bleiben für Spiel und Bewegung im Freien geöffnet. Ebenso können Fitnessparcours, Skateranlagen und die Kletterwand in Mülln weiterhin benützt werden.
  • Der Grünmarkt findet weiterhin statt. Zur verbesserten Prävention und zur Gewährleistung des notwendigen Mindestabstandes zwischen den Kunden, werden die Abstandsflächen zwischen den einzelnen Ständen vergrößert.
  • Die Schranne: Verkaufen dürfen nur die Stände, die Lebensmittel des täglichen Bedarfs anbieten. Um den notwendigen Mindestabstand sicherzustellen, muss allerdings auch die Anzahl dieser Stände vorübergehend reduziert werden. An die Einhaltung der geltenden Maskenpflicht und der Abstandsregeln wird erinnert.
  • Die Kurzparkzonen-Regelung wird ausgesetzt. Bis auf Widerruf muss also ab Morgen fürs Parken in den gebührenpflichtigen „blauen Zonen“ nicht bezahlt werden.
  • Die Besuchsregeln für Seniorenwohnhäuser werden nochmals deutlich verschärft. Ab heute, 16. November 2020, darf pro Bewohner*in nur mehr jeweils eine Person pro Woche zu Besuch kommen. Zudem ist, wie schon zuvor, ein negativer Anti-Gen-Test bzw. PCR-Test vorzuweisen oder eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wöchentlich getestet.
  • Grundsätzlich sollen alle Kinder, die daheim betreut werden können, während des Lockdowns auch zuhause bleiben. Alle städtischen Schulen bieten jedoch - wenn nötig - Betreuung und pädagogische Unterstützung an. Die Sonderschulen sind ohne Einschränkung geöffnet. Alle in der schulischen Tagesbetreuung angemeldeten Schüler*innen können diese - ungeachtet des Berufs der Eltern - in Anspruch nehmen.
  • In den städtischen Kindergärten, Horten und Kleinkindgruppen werden nach derzeitigem Stand im Bedarfsfall alle angemeldeten Kinder betreut. Auch hier unabhängig von den Berufen ihrer Eltern. Derzeit noch offen ist, ob die Betreuungsgebühren für Kinder, die daheim betreut werden, erlassen werden dürfen.
  • Auch die sechs Bewohnerservice Stellen der Stadt schließen ihre Tore für persönliche Besuche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber weiterhin telefonisch oder per Mail zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
  • Bargeld-Service der Seniorenhotline: Unter 0662 8072-3240 können Seniorinnen und Senioren anrufen, wenn sie Hilfe für alltägliche Erledigungen, wie den Einkauf oder den Gang zu Apotheke in Anspruch nehmen wollen. Die Mitarbeiter*innen der Seniorenberatung organisieren dann Personen aus dem bestehenden Freiwilligennetzwerk, welche diese Tätigkeiten dann übernehmen. Auch ein Bargeld Behebungs-Service kann in Anspruch genommen werden, um sich den Weg zur Bank zu sparen. Ein Mitarbeiter der Stadt erledigt dies dann im Auftrag des/der Senior*in und bringt den gewünschten Geldbetrag nach Hause.
  • In allen Servicebereichen, wie Stadtservice im Schloss Mirabell oder das Wohnservice im Kiesel, empfiehlt die Stadtverwaltung weiterhin  auf Online- oder telefonische Beratungen auszuweichen. Wirklich unaufschiebbare Erledigungen gibt es nur nach voriger Terminvergabe. Pflichtaufgaben, wie das Pass-, Fremden- oder Meldewesen, werden bis auf weiteres weitergeführt.
  • Bereits anberaumte Eheschließungen können noch stattfinden, jedoch nur mit dem Brautpaar. Die Trauung selbst besteht dabei aus dem Konsensgespräch ohne Ansprache. Während des Lockdowns können keine kurzfristigen Termine gebucht werden.
  • Dort, wo es möglich war, stellte die Stadtverwaltung in den letzten Tagen auf digitaleZusammenarbeit (Smart Working) um.

Die Stadtverwaltung behält sich weitere Adaptierungen vor. Alle weiteren Informationen zu den Servicebereichen, wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, digitale Angebote etc. finden man ganz einfach auf dem kommunalen Informationsportal unter www.stadt-salzburg.at

Höfferer Jochen