Coronavirus Update: Lockerungen auch bei Angeboten der Stadt

Montag, 17.05.2021

Änderungen aufgrund der Lockerungsverordnung ab dem 19. Mai 2021

Ab 19. Mai öffnen in Österreich Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport und Vereinswesen. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. Das betrifft auch die Angebote der Stadt Salzburg.

Stadt:Bibliothek, Panoramabar und Bücherbus „Mobi Book“

  • Die Aufenthaltsbereiche und Arbeitsplätze in der Bibliothek werden wieder freigegeben.
  • In der gesamten Bibliothek gilt weiterhin die Abstandsregel, auch das Tragen einer FFP2-Maske ist vorgeschrieben.
  • Ein 3-G-Nachweis (Getestet-Geimpft-Genesen) ist nicht erforderlich, ausgenommen in der Panoramabar und bei Veranstaltungen.
  • Die Panoramabar (private Betreiberin) ist ab 19. Mai ebenfalls wieder geöffnet, beim Eintritt ist ein 3-G-Nachweis vorzuweisen, außerhalb der zugewiesenen Sitzplätze ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Als erste Veranstaltung mit Publikum finden Teile des Literaturfestes am Freitag, 28. Mai, und Samstag, 29. Mai, in der Stadtbibliothek statt. Laut der Veranstalterin ist eine Anmeldung und ein 3-G-Nachweis erforderlich. Die Panoramabar bleibt am 29. Mai für den Café-Betrieb geschlossen.
  • Bücherbus „Mobi Book“: Es ergeben sich durch die 20-Quadratmeter-Regel keine Änderungen, er fährt die Haltestellen nach dem normalen Fahrplan an.

Hochzeiten

  • Maximale Personenzahl im Marmorsaal: 11 Personen, d.h. Standesbeamt*in, Brautpaar, zwei Trauzeugen, ein/e Musiker*in (kein Gesang, keine Blasinstrumente), ein/e Fotograf*in und fünf weitere Personen. Weiters können sechs minderjährige Kinder, für die eine/n oder mehrere Teilnehmer*innen die Aufsichtspflicht trifft, teilnehmen.
  • Einhaltung der 3-G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete); d.h. an Trauungen können nur Personen teilnehmen, von denen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Diese geringe Gefahr müssen alle Teilnehmer*innen unter Vorlage eines Lichtbildausweises am Tag der Eheschließung nachweisen.
  • Mindestabstand von zwei Metern.
  • Maskenpflicht während der gesamten Trauung (Ausnahme ist das JA-Wort des Brautpaares).
  • Vorlage einer Gästeliste per Mail (standesamt@stadt-salzburg.at) bis spätestens 11 Uhr am Tag vor der Eheschließung.
  • Die maximale Dauer einer Trauung beträgt im Hinblick auf die Hintanhaltung epidemiologischer Gefahren weniger als 15 Minuten.

Begräbnisse

  • Die Besucherzahl bei Begräbnissen ist nicht mehr limitiert.
  • Der Abstand von 2 Metern und das Tragen von FFP2-Masken bleiben weiterhin.

Kinderbildungs- und -Betreuungseinrichtungen

Die Bildungsampel steht in Salzburg auf Orange und daher gelten folgende Regelungen:

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.
  • Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe und keine Durchmischung der Gruppen
  • Sportangebote ausschließlich im Freien.
  • Weiterhin keine Angebote durch externe Anbieter*innen.

Seniorenwohnhäuser

  • Entsprechend der geplanten Öffnungsschritte werden auch die Besuchsregeln für die städtischen Senioreneinrichtungen erheblich gelockert. Angehörige sind aufgefordert, die geltenden Schutzmaßnahmen beim Besuch weiterhin selbstständig einzuhalten.

Freibäder

  • Eintritt mit 3-G-Nachweis (Getestet-Geimpft-Genesen).
  • Zwei Meter Sicherheitsabstand in den Wartebereichen, auf den Liegeflächen und in den Becken.
  • FFP2-Masken in den Innenräumen.
  • Lepi: Breitrutsche in Betrieb (Turm und Großrutsche geschlossen).
  • Pfandkästchen und Verleih (Liegen etc.) stehen zur Verfügung.
  • Beim Einlass besteht keine Registrierungspflicht.
  • Testmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Höfferer Jochen