Stadtsenat: Projekt Gehaltsreform für Magistrat präsentiert

Ziel ist Konkurrenzfähigkeit am Arbeitsmarkt – Kosten für 45 Jahre werden berechnet
21.02.2022
Auftakt für Gehaltsreform:
Bgm. Harald Preuner mit BWI-Gesellschafter Franz Meusburger (externer Berater; vorne) sowie Magistratsdirektor Max Tischler, Personalamtsleiter Simon Mayr und Personalvertretungschef Walter Fuchsbauer.

In der Sitzung des Stadtsenates am Montag, 21. Februar 2022, präsentierte die externe Beraterfirma BWI-Unternehmensberatung die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Gehaltsreform für den Magistrat Salzburg. Im Juli-Gemeinderat soll dann die endgültige Entscheidung dazu fallen.

Bürgermeister Harald Preuner betonte, dass die Personalvertretung von Anfang an bei der Umsetzung eingebunden ist. Ziel sei es, alle neueintretenden Stadt-Mitarbeiter:innen ab Jänner 2023 im neuen Gehaltssystem zu haben. Für bestehende Dienstverhältnisse solle im Lauf des kommenden Jahres ein freiwilliger Wechsel ins neue System samt rückwirkender Aufrollung möglich sein. „Die Einführungsphase wird sicher einige Millionen Euro kosten“, so Preuner.

Laut Fachmann Franz Meusburger rechnet BWI damit, dass jede/r Fünfte für das neue System optieren werde. „Wichtig ist: Es gibt hier nur Gewinner und keine Verlierer, weil ja niemand umsteigen muss“, sagt Meusburger. Und weiter: „BWI wird alles berechnen und für exakte Zahlen sorgen“.

Was macht das neue Gehaltssystem aus?

Grundsätzlich geht es darum, dass – wie 2016 beim Land Salzburg schon umgesetzt – die Gehaltskurve am Beginn der Laufbahn angehoben wird und dann nicht mehr so steil steigt. Soll heißen: Bessere Verteilung des Einkommens als bisher, also mehr in jungen Jahren für wachsende Familien und kein massives Ansteigen mehr zum Ende der Dienstzeit hin. Damit kann die Konkurrenzfähigkeit am Arbeitsmarkt, insbesondere was technische Berufe betrifft, sichergestellt werden.

Um die nötige Finanzierung genau berechnen zu können, werden voraussichtlich im Mai alle 3.300 Stadt-Mitarbeiter:innen „auf eine Einkommensreise geschickt“, wie Meusburger sagt. Sie erhalten eine persönliche Information, ob das bestehende oder das neue System für sie attraktiver ist. Daraus und aus den anstehenden Pensionierungen können dann die Umsetzungskosten für die nächsten 45 Jahre berechnet werden, die der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen.

Weitere Zielsetzungen der Gehaltsreform sind: Basis-Entlohnung aufgrund der tatsächlichen Funktion und nicht mehr aufgrund der Ausbildung; nur mehr funktionsorientierte Zulagen; dadurch mehr Transparenz und leichtere Administrierbarkeit. Zum Vergleich werden die Entgeltsysteme des Landes Salzburg, der SALK (Pflegebereich) und des privaten Arbeitsmarktes herangezogen.

Die Beratungsfirma BWI ist österreichweit tätig und hat neben den genannten Institutionen u.a. Wien, Vorarlberg, Kärnten und das Burgenland sowie die Salzburg AG, Palfinger, Emco, Porsche oder Sony in Sachen Gehaltsreform erfolgreich beraten.

Fast nur einstimmige Beschlüsse

Die Abarbeitung der neun Punkte umfassenden öffentlichen Tagesordnung brachte im Senat dann fast ausschließlich einstimmige Beschlüsse. Noch nicht behandelt wurde der Amtsbericht zum Thema „Videobeschlüsse Gemeinderat“. Die SPÖ ging damit „auf Klub“, weil sie noch Informationen aus anderen Städten dazu einholen möchte.

Karl Schupfer