Volksanwaltschafts-Bericht SeneCura: "Verantwortung bei Betreiber und Land"

08.09.2022

Klarstellungen zum Bericht der Volksanwaltschaft im Fall „SeneCura“

  • Die Stadt Salzburg förderte die Errichtung des Seniorenwohnhauses in Lehen und zahlt aktuell einen Mietzuschuss für die Liegenschaft. Dafür verfügt sie über ein Zuweisungsrecht für Bewohner:innen. Die Stadt hat jedoch kein Recht die pflegerische Qualität in privaten Senioreneinrichtungen in der Stadt zu kontrollieren.
  • Dieses Recht bzw. diese Pflicht zur Kontrolle obliegt nach § 33 Salzburger Pflegegesetz dem Land Salzburg (konkret: der Landesregierung) welche diese in Form der sogenannten Heimaufsicht ausübt. Die Stadt Salzburg erhielt trotz mehrmaliger Urgenz keinen Einblick in die Protokolle der Heimaufsicht zur betroffenen Einrichtung.  
  • Einzig der Umstand, dass auch die SeneCura mit Personalproblemen zu kämpfen hat war der Stadt bekannt.
  • Seit Juli wurden aus diesem Grund neun Bewohner:innen in städtische Seniorenwohnhäuser übernommen, um den privaten Betreiber zu entlasten. Ursprünglich wollte der Betreiber eine große Anzahl der Bewohner:innen in seine Heime in die Steiermark überstellen, was die Stadt vermeiden wollte. Die Übernahme in städtische Einrichtungen gestaltete sich anfangs als sehr schwierig, da die SeneCura nur sehr mangelhafte Informationen über ihre Bewohner:innen zur Verfügung stellen konnte und der Stadt gegenüber nicht transparent agierte. 
  • Bei einem Termin am 23. August 2022 wurde die Stadt vom Land offiziell über den Personalmangel in Lehen in Kenntnis gesetzt, jedoch sah das Land keine Notwendigkeit gemeinsame Schritte zu setzen das Heim des privaten Betreibers auf Anordnung zu schließen und alle Bewohner:innen in anderen Einrichtungen unterzubringen. Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, bleibt das Angebot der Stadt zur Unterstützung des Landes auch weiterhin aufrecht. 
  • Nachweislich forderte die Sozialabteilung der Stadt (MA 3) öfters und dringlich eine Reform der Heimaufsicht sowie die Festsetzung eines Mindestpersonalschlüssels. Diese Punkte sind auch im Maßnahmenpapier zur Langzeitpflege vom Februar 2022 (siehe Beilage) enthalten.   
  • Diese Causa muss der Anlass sein, diese langjährige Forderung nach einer Reform der Heimaufsicht umzusetzen. Die Stadt würde sich bei diesem Reformprozess aktiv beteiligen. Grundsätzlich muss dabei immer das Wohl der Bewohner:innen, bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Pflegekräfte im Vordergrund stehen.  
  • Die Stadt Salzburg veröffentlichte vor Jahren freiwillig die Heimaufsichtsberichte der städtischen Senioreneinrichtungen. Daraufhin wurde die Übermittlung dieser Berichte vom Land eingestellt. Die Forderung alle Berichte der Heimaufsicht transparent zu veröffentlichen, bleibt weiterhin aufrecht.
  • Gerade im Bereich der qualitätsvollen Betreuung von älteren Menschen ist Transparenz und Offenheit eine Pflicht, damit die Betroffenen und Angehörige sich jederzeit umfassend ein Bild machen können.
  • Sobald das Land diese Berichte wieder übermittelt, wird die Stadt diese umgehend auf der Website zugänglich machen.
  • Pflege und Betreuung als unverzichtbare Daseinsvorsorge ist eine wesentlichen Kernaufgabe des Sozialwesens von Kommunen. Die Rahmenbedingungen dafür sind aber die Aufgabe des Bundes und Landes. Hier fordert die Stadt weiterhin und umgehend volle Transparenz, um zukünftig solche erschütternden Vorgänge zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass die Berichte der sogenannten OPCAT Kommission, also jene der Volksanwaltschaft, ebenfalls veröffentlicht werden.
  • Die Stadt hat sich im Frühjahr entschieden, ihr Angebot in der Pflege und Betreuung aufgrund des Personalmangels einzuschränken, um die in den SWH wohnhaften Menschen weiterhin qualitätsvoll zu versorgen. Die Zusammenlegung der Standorte Bolaring und Taxham hat sich hierbei als richtige Entscheidung erwiesen und die erhoffte personelle Entlastung gebracht, um auch in der Krise handlungsfähig zu bleiben. 
  • Seit Beginn der Pandemie gab es in den städtischen Seniorenwohnhäusern keinen regulären Besuch der Heimaufsicht mehr.

Rückfragen:
Büro Stadträtin Anja Hagenauer
Andreas Zwettler
Tel.: 0662 8072 2943
Mail: andreas.zwettler@stadt-salzburg.at

Die aktuelle Pflegepersonal-Situation erfordert Maßnahmen

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