Schlichtungsstellen Österreichs tagen in Salzburg
Im Rahmen einer Fachtagung des Städtebundes treffen sich heute, 5. Oktober 2023, und morgen, 6. Oktober 2023, die Schlichtungsstellen Österreichs in der Stadt Salzburg. Die Schlichtungsstelle in der Stadt Salzburg kommt immer dann zwingend zum Einsatz, bevor eine bestimmte Mietrechtsangelegenheit beim zuständigen Gericht anhängig gemacht werden kann.
In die Zuständigkeit der Schlichtungsstellen fallen z.B.:
- Zulässigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit vereinbarten Mietzinsen
- Probleme bei Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, etc.)
- Mögliche Veränderungen des Mietgegenstands oder etwa auch
- Nutzwertfestsetzungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002
Diese Schlichtungsstellen bestehen seit rund 100 Jahren und wurden zu dem Zweck eingeführt, die Gerichte zu entlasten. Primär entscheidet bei wohnrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen in der Regel das zuständige Gericht, in dessen Sprengel das Miethaus gelegen ist. Besteht jedoch in diesem Sprengel eine Schlichtungsstelle, muss die Angelegenheit vorerst bei dieser anhängig gemacht werden. 1923 gab es noch 88, aktuell gibt es „nur“ mehr 10 Schlichtungsstellen: Wien, Linz, Graz, Innsbruck, Salzburg, St. Pölten, Leoben, Neunkirchen, Stockerau und Klagenfurt.
Geschichte des Fachausschusses
Der Fachausschuss tagt seit dem Jahr 1977. Die Schlichtungsstelle der Stadt Salzburg besteht bereits seit nahezu 80 Jahren. Die Stadt Salzburg ist nach 1988, 1997 und 2008 heuer bereits zum vierten Mal Gastgeberin für die Arbeitstagung des Fachausschuss der österreichischen Schlichtungsstellen.

Info-Z/Schrattenecker